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Dtsch Med Wochenschr 2004; 129(19): 1092
DOI: 10.1055/s-2004-824855
DOI: 10.1055/s-2004-824855
Leserbriefe
© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York
Privatliquidation eines Vertragsarztes gegenüber Kassenpatienten
Zum Beitrag aus DMW 4/2003Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
22. Juli 2004 (online)
Im oben genannten Beitrag in der Nummer 4 diesen Jahres [1] wird ausgeführt, dass einer Kollegin die Zulassung als Vertragsärztin entzogen wurde, weil sie Erst- und Folgeanamnesen im Rahmen der homöopathischen Behandlung privat liquidiert hatte.
Ich verstehe das Urteil nicht. Seit wann ist denn die Erstellung von homöopathischen Anamnesen überhaupt Gegenstand des EBM? Muss jemand, der chinesische Phytotherapie betreibt und dies selbstverständlich privat in Rechnung stellt, mit einer ähnlichen Einschätzung rechnen?
Literatur
- 1 Rieger H -J. Privatliquidation eines Vertragsarztes gegenüber Kassenpatienten. Dtsch Med Wochenschr. 2003; 128 157
Dr. med. Georg Becher
Keltenweg 14
85232 Bergkirchen
eMail: georg.becher@web.de