Dtsch Med Wochenschr 2014; 139(08): 394
DOI: 10.1055/s-0033-1360051
Korrespondenz | Correspondence
Erwiderung
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Validität der ärztlichen Dokumentation von Disease Management Programmen – Erwiderung 2

Disease management programs in Germany: Validity of the medical documentation
S. Martin
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Publication Date:
27 January 2014 (online)

Mit einem Editorial weist eine wissenschaftliche Zeitschrift auf eine bedeutende Arbeit hin. Der entsprechende Autor hat dabei die Aufgabe die Publikation generell zu bewerten und auch die eine oder andere provokante These aufzustellen, die die Leser zum nachdenken bringt. Dies scheint mit dem Beitrag „Disease Management Programme: Daten für den Papierkorb“ gelungen zu sein, wie man an dem Kommentar von Herrn Dr. Altenhofen und KollegInnen erkennen kann. Zum einen freut es mich, dass die aufgeworfene Frage des Sinns von Doppeldokumentation von Daten im Rahmen des DMP, die sowieso bei den Kassen vorhanden sind, zu einem sehr konstruktiven Änderungsvorschlag geführt hat. Wenn die Krankenkassen Ärzten eine Übersicht der bei ihnen erfassten Daten zukommen lassen, ist dies ein Beitrag zur gegenseitigen Transparenz. Aber auch für die Versorgung der Patienten wäre dies hilfreich. So könnten die Ärzte bei der Übermittlung der Daten eingelöster Medikamente Hinweise auf die Compliance des Patienten erhalten. Auch wären Doppelmedikationen bedingt durch den Besuch unterschiedlicher Ärzte einfach erkennbar.

Jedoch möchte ich den Kollegen widersprechen, dass mein Kommentar „DMP-kritisch“ sei! In meinem Betrag habe ich klar formuliert: „Trotz der zuvor dargestellten Unzulänglichkeiten sind DMP-Programme für den Typ-2-Diabetes und andere chronische Erkrankungen grundsätzlich sinnvoll, denn sie können diagnostische und therapeutische Pfade vorgeben, damit die Betroffenen nach möglichst aktuellem Stand der Wissenschaft behandelt werden.“ Auch habe ich keine Überlegungen angestellt, dass man Publikationen und Dissertationen mit DMP-Daten grundsätzlich misstrauen sollte. Vielmehr habe ich gefordert, dass man die Ergebnisse von der Arbeitsgruppe um Professor Linder durch Daten von anderen Krankenkassen und neutrale Wissenschaftler überprüfen lassen sollte. Ein „Augen zu und weiter so“ darf es bei dem Ausmaß der nachgewiesenen Diskrepanzen bei der Datenvalidität nicht geben. Jeder Wissenschaftler – und hier kann es auch für die Versorgungsforscher keine Ausnahme geben – muss sich kritisch mit der Datenqualität auseinandersetzen. Wenn irgendwelche Zweifel bestehen (und das unterstützen leider die von Altenhofen et al. zitierten Untersuchungen in ausländischen Gesundheitssystemen), muss diesen nachgegangen werden. Im Extremfall kann man diese Daten nicht für wissenschaftliche Auswertungen verwenden. Oder würde jemand die Ergebnisse von pharmakologischen Anwendungsbeobachtungen für wissenschaftliche Aussagen nutzen, wenn die Angaben der Ärzte nicht durch ein Monitoring geprüft wurden?

Leserbrief

Erwiderung 1