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DOI: 10.1055/s-2001-9881
Pfändung künftiger Erstattungsansprüche von Patienten gegen private Krankenversicherer
Publication History
Publication Date:
31 December 2001 (online)

Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 26.01.2000
In letzter Zeit wird immer häufiger von Fällen berichtet, in denen Privatpatienten ihre Arztrechnungen nicht begleichen und die vom Arzt daraufhin betriebene Zwangsvollstreckung mangels Vorhandenseins pfändbaren Vermögens erfolglos bleibt. Im Zwangsvollstreckungsverfahren stellt sich dann nicht selten heraus, dass der Patient sich den Rechnungsbetrag von seiner privaten Krankenversicherung hat erstatten lassen, das Geld jedoch für andere Zwecke verwendet hat. Für diese Fälle, in denen der privat liquidierende Arzt bisher leer ausgegangen ist, eröffnen sich nunmehr durch einen Beschluss des Landgerichts (LG) Hamburg vom 26.01.2000 - 319 T 2/00 - neue Perspektiven.