Dtsch Med Wochenschr 2016; 141(09): 593
DOI: 10.1055/s-0042-106773
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Beratungsqualität am Lebensende

Anna Nicoline Wolter
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Publication Date:
28 April 2016 (online)

Liebe Leserinnen und Leser,

seit 7 Jahren schon ist die Patientenverfügung gesetzlich geregelt – kontrovers diskutiert wird sie heute noch. Sicher ist: Der Anteil der Menschen, die eine Willenserklärung verfasst haben, wächst. An die Ärzte stellt dies im Klinikalltag hohe Ansprüche. Doch wie die Originalarbeit von Langer et al. auf S. 624 zeigt, empfindet ein Großteil der Intensivmediziner die Patientenverfügung als hilfreich. Allerdings bemängeln sie Formulierungsprobleme bei vielen Dokumenten und plädieren außerdem für eine qualifizierte Beratung der Patienten.

Dass sich im Hinblick auf die Beratung etwas ändern muss, zeigt auch die Studie von Petri und Marckmann (S. 625). Sie kamen zu dem Ergebnis, dass sich Inhalte und Struktur von Beratungsgesprächen stark unterscheiden. Deshalb fordern sie Standards bei den Gesprächen, um so den Patienten eine gewisse Mindestqualität gewährleisten zu können.

Teil eines solchen Beratungsgespräch sollte auch das Thema „Vorsorgevollmacht“ sein. Denn noch immer ist der Irrtum weitverbreitet, dass nahe Angehörige im Falle eines Unfalls oder einer plötzlichen schweren Erkrankung füreinander stellvertretend entscheiden können. Laut Gesetz ist dies jedoch nur möglich, wenn eine wirksame Vollmacht vorliegt. Wie Sie mit solch einer Vorsorgevollmacht richtig umgehen und worauf Ihre Patienten beim Verfassen achten sollten, erfahren Sie auf S. 658.

Ihre Anna Wolter