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        Dtsch Med Wochenschr 2016; 141(09): 658-660
DOI: 10.1055/s-0042-106133
   DOI: 10.1055/s-0042-106133
Medizin im Kontext
      Kommunikation und Management
   Vorsorgevollmachten: Ohne Vollmacht kein Entscheidungsrecht
Without health care proxy, no power of decisionAuthors
Weitere Informationen
            
               
                  
            
         
      
      
   Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
28. April 2016 (online)

Liegt der Ehemann nach einem Unfall im Koma, glaubt seine Frau, über die medizinische Versorgung entscheiden zu können. Erleidet der hochbetagte Vater einen Schlaganfall und ist nicht mehr ansprechbar, möchte sein Sohn für ihn zu einer Therapie einwilligen. Auch wenn solche Szenarien häufig vorkommen – ohne eine Vorsorgevollmacht sind sie nicht möglich. Welche Punkte wie geregelt werden müssen, ist nicht nur für die Betroffenen wichtig – auch medizinisches Personal sollte genau Bescheid wissen.
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            Literatur
- 1 Bundesnotarkammer. Zentrales Vorsorgeregister www.vorsorgeregister.de (letzter Zugriff: 6.4.2016)
 
     
      
    