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DOI: 10.1055/s-0029-1236973
© 1980 by Georg Thieme Verlag, Stuttgart
Die Einstellungsuntersuchung
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
28. Juli 2009 (online)

Zusammenfassung
Nicht nur in größeren Betrieben der Privatwirtschaft, sondern auch im öffentlichen Dienst haben betriebs-, Vertrauens- oder amtsärztliche Untersuchungen ihren festen Platz gefunden. Angestellte wie Beamte haben bei ihrer Einstellung durch Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Zeugnisses den Nachweis ihrer Dienst- bzw. Arbeitsfähigkeit zu erbringen. Darüber hinaus kann der Arbeitgeber bzw. Dienstherr in einer Reihe von Fällen auch bei bestehendem Ar-belts- oder Beamtenverhältnis vom Angestellten bzw. Beamten verlangen, sich aus bestimmtem Grund ärztlich untersuchen zu lassen. Im folgenden soll aber nur von der Einstellungsuntersuchung die Rede sein.