Zusammenfassung
Als «Privat-Adgo» wird die vom Hartmannbund herausgegebene «Allgemeine Deutsche Gebührenordnung»
vom 1. 1. 1928 bezeichnet. Sie sollte die Mängel der damaligen ärztlichen Gebührenordnung,
der Preugo, korrigieren, deren Sätze durchweg niedriger lagen. Die Privat-Adgo enthält
Rahmengebühren, die bis zum Zwanzigfachen des Einfachsatzes betragen. Sie hatte zu
keinem Zeitpunkt den Charakter einer amtlichen Gebührenordnung. Die Liquidation nach
der Privat-Adgo bedurfte stets der ausdrücklichen Vereinbarung mit dem Patienten.