Zusammenfassung
In letzter Zeit sind zunehmend Fälle bekanntgeworden, in denen Krankenhäuser – angeblich
aus Gründen der Kosteneinsparung – sich zur Abwicklung des ärztlichen Schriftverkehrs
gewerblicher Schreibbüros bedienen. Vereinzelt wurden entsprechende Fälle auch schon
von Arztpraxen berichtet. Es fragt sich, ob eine solche Handhabung mit der ärztlichen
Schweigepflicht vereinbar ist.