ergopraxis 2012; 5(07/08): 36
DOI: 10.1055/s-0032-1322785
profession & perspektiven
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Nachträgliche Stellenbeschreibung zulässig?

Karsten Bossow

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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
20. Juli 2012 (online)

Die Rechtsfrage

» Ich war vier Jahre in einem Wohnheim tätig, als mir mein Arbeitgeber eine Stellenbeschreibung zur Unterzeichnung vorlegte. Darf er das nachträglich verlangen, bzw. entstehen mir Nachteile, wenn ich nicht unterzeichne? Und kann ich eine Definition unklarer Inhalte fordern? «

Margrit Anding