Dtsch Med Wochenschr 2005; 130(47): 2723-2724
DOI: 10.1055/s-2005-922063
Arztrecht in der Praxis

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Zur Sorgfaltspflicht des Arztes bei der Erstellung von Untersuchungsbefunden für private Krankenversicherungen

Urteil des Landgerichtes Mainz vom 10.02.2005H.-J Rieger
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Publication Date:
17 November 2005 (online)

Problem

Die Erstellung von Untersuchungsbefunden vor allem für private Kranken- und Lebensversicherungen gehört zu den üblichen Aufgaben des niedergelassenen Arztes und ist auch beim Krankenhausarzt nicht ganz selten. Häufiger Anlass im Bereich der Krankenversicherung ist z. B. der von einem privat Krankenversicherten beabsichtigte Wechsel der Versicherung. In diesen Fällen übersendet die neue Krankenversicherung in der Regel dem Arzt ein Untersuchungsbefundformular, das von ihm nach Untersuchung des Patienten auszufüllen und an die Versicherungsgesellschaft zurückzusenden ist. Bei nicht sorgfaltsgemäßer Befunderhebung und Dokumentation der Untersuchungsbefunde stellt sich die Frage der Haftung des Arztes für Schäden, die dem Versicherten hieraus entstehen. Mit einem solchen Fall befasst sich ein Urteil des Landgerichts (LG) Mainz vom 10.02.2005 - 2 O 132/02.

Rechtsanwalt Dr. H.-J. Rieger

Zeppelinstraße 2

76185 Karlsruhe

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