Dtsch Med Wochenschr 2005; 130(27): 1656-1657
DOI: 10.1055/s-2005-871881
Arztrecht in der Praxis

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Aufklärung des Patienten über Risiken und Nebenwirkungen eines Medikaments

Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15.03.2005H.-J Rieger
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Publication Date:
30 June 2005 (online)

Problem

In der Praxis stellt sich immer wieder die Frage, inwieweit der Arzt bei der Verschreibung eines Medikaments verpflichtet ist, den Patienten über die mit der Einnahme möglicherweise verbundenen schädlichen Nebenwirkungen aufzuklären. Dazu hört man zum Teil aus Ärztekreisen, dass es in der Regel ausreiche, wenn der Arzt den Patienten auf die Informationen des Arzneimittelherstellers im Beipackzettel verweise. Mit dieser Problematik hat sich jüngst der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil vom 15.03.2005 - VI ZR 289/03 - befasst.

Rechtsanwalt Dr. jur. H.-J. Rieger

Zeppelinstraße 2

76185 Karlsruhe

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