Dtsch Med Wochenschr 2004; 129(25/26): 1446-1447
DOI: 10.1055/s-2004-826888
Arztrecht in der Praxis

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Arztwerbung im Internet

Urteil des Bundesgerichtshofs vom 09.10.2003H.-J Rieger
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Publication Date:
20 July 2004 (online)

Problem

Das berufsrechtliche Werbeverbot für Ärzte hat in den vergangenen 20 Jahren eine zunehmende Lockerung durch die Rechtsprechung erfahren. Diese Entwicklung ist noch nicht abgeschlossen. Die Grenzen zwischen Erlaubtem und Verbotenem sind nach wie vor fließend, so dass in Teilbereichen bei den Betroffenen noch immer Rechtsunsicherheit herrscht. Dies gilt vor allem bei der Werbung via Internet, die sich immer größerer Beliebtheit erfreut, nicht nur bei niedergelassenen Ärzten, sondern auch bei Krankenhäusern und sonstigen ärztlich geleiteten Einrichtungen. Mit einem Fall der Werbung eines Zahnarztes im Internet befasst sich ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 09.10.2003 - I ZR 167/01.

Rechtsanwalt

Dr. jur. H.-J. Rieger

Zeppelinstraße 2

76185 Karlsruhe

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