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DOI: 10.1055/s-2001-11310
Infusionstherapie mit Pentoxifyllin und/oder Hydroxyethylstärke
Publication History
Publication Date:
31 December 2001 (online)

Frage: Ist der Verzicht auf eine Infusionstherapie mit Pentoxifyllin und/oder Hydroxyethylstärke beim akuten Hörsturz als Behandlungsfehler anzusehen mit entsprechenden möglichen strafrechtlichen und zivilrechtlichen Konsequenzen, wenn es beispielsweise zu einem bleibenden Hörverlust kommt nach Verzicht auf diese Therapie?
Im angloamerikanischen Sprachraum wird die in Deutschland durchgeführte Infusionstherapie, derzeit mit Pentoxifyllin empfohlen, nicht durchgeführt, da eine Wirksamkeit nicht erwiesen sei. In Deutschland hingegen ist nach Auskunft der HNO-Ärzte die Infusionstherapie mit Pentoxifyllin ausdrücklich in entsprechenden Leitlinien der Fachgremien als Therapie der Wahl angegeben.
Existieren seit 1984, der 1995 in der DMW erschienenen Arbeit und heute neue Ergebnisse zu diesem Thema? Liegt insbesondere inzwischen eine kontrollierte Studie zu diesem Thema vor, die einen Vorteil der Pentoxifyllin-Infusionstherapie gegen einen Verzicht auf diese Therapie belegen würde?
Falls dieses nicht der Fall ist, existieren inzwischen allgemein akzeptierte wissenschaftliche Befunde und pathophysiologische Vorstellungen zur Entstehung des Hörsturzes und zum Angriffspunkt des Pentoxifyllins, dass selbst beim Fehlen entsprechender Studien die Therapie so wohlbegründet ist, dass auch ohne entsprechende kontrollierte Studien ihre Durchführung ausreichend begründet erscheint?
Wenn beides nicht der Fall ist, also weder eine kontrollierte Studie vorliegt, noch neue und klare Kenntnisse über das Krankheitsbild bestehen, kann allein die Tatsache, dass diese Therapie in Leitlinien empfohlen wird, als ausreichender Grund dafür angesehen wird, bei Unterlassen dieser Therapie haftungsrechtlich belangt zu werden?
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Prof. Dr. J. Knothe
Klinik und Poliklinik für Hals-, Nasen- und
Ohrenheilkunde Universitätsklinikum Carl
Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität
Fetscherstraße 74
01307 Dresden