Key words
Ileostomy - Ileostomy closure - contrast enema
Einleitung
Die Darstellung des aboralen Schenkels eines doppelläufigen Ileostomas mittels Kontrasteinlauf
ist eine im Rahmen der präoperativen Vorbereitung vor geplanter chirurgischer Rückverlagerung
des Stomas regelmäßig durchgeführte, konventionell-radiologische Durchleuchtungsuntersuchung
[1]. Hier wird zum einen die Passage des über den aboralen Schenkel applizierten Kontrastmittels
zur Beurteilung potenzieller pathologischer Veränderungen wie etwa Darmstenosen oder
Nahtinsuffizienzen im Bereich eines abführenden Stomaschenkel verfolgt, zum anderen
erfolgt eine Prüfung der Kontinenz für flüssiges Kontrastmittel bei Sphinkterruhedruck
und im Valsalva-Pressversuch. Obwohl bereits mehrere Studien den Nutzen einer routinemäßigen
Durchführung einer Durchleuchtungsuntersuchung des aboralen Stomaschenkels infrage
gestellt haben und eine Beschränkung der Indikation auf spezielle Fragestellungen
postulieren [2]
[3]
[4]
[5], wird die Untersuchung in der klinischen Routine weiterhin regelhaft durchgeführt.
In Leitlinien zu Krankheitsbildern, bei denen häufig die Anlage eines Ileostomas erforderlich
ist, wie zum Beispiel bei Morbus Crohn oder bei Behandlung eines kolorektalen Karzinom,
wird zwar auf die Stomaanlage eingegangen, eine detaillierte Empfehlung zur präoperativen
Diagnostik vor Stomarückverlagerung findet sich in diesen Leitlinien allerdings nicht.
Die S3-Leitlinie „Diagnostik und Therapie des Morbus Crohn“ weist zum Beispiel lediglich
darauf hin, dass „der Wunsch, ein permanentes Stoma zu vermeiden, in der Regel schwerer
wiegt als das Risiko einer Rezidiverkrankung“ [6], genaue Indikationen bzw. Kontraindikationen für eine Rückverlagerung finden sich
in der Leitlinie allerdings nicht. Da im Rahmen der präoperativen Vorbereitung bei
geplanter Rückverlagerung häufig auch moderne Schnittbildverfahren, Sonografie, Endoskopie
und eine umfassende klinische Untersuchung, insbesondere eine digitale rektale Untersuchung
durchgeführt werden, soll in der vorliegenden retrospektiven Studie an einem großen
Kollektiv einer Klinik der Maximalversorgung (Universitätsklinikum) die klinische
Wertigkeit der radiologischen Untersuchung des abführenden Stomaschenkels im Monokontrast
evaluiert werden. Dabei soll insbesondere überprüft werden, inwieweit diese Methode
eigentlich das chirurgische Vorgehen als alleinige diagnostische Maßnahme und im Kontext
anderer Untersuchungen beeinflusst.
Material und Methoden
Patientenauswahl
Es erfolgte eine retrospektive Analyse aller an einem Klinikum der höchsten Versorgungsstufe
(Universitätsklinikum Regensburg) zwischen Januar 2005 und Februar 2011 durchgeführten
Monokontrastuntersuchungen bei Patienten mit Anus praeter zur Darstellung des abführenden
Anteils. Zur Erstellung des Patientenkollektivs wurden mithilfe des RIS (Radiologisches
Informationssystems; MEDOS 7.42; NEXUS/DIS GmbH Frankfurt/ Main) alle Patienten erfasst,
bei denen im oben genannten Zeitraum eine Leistung als Dickdarmmonokontrast erfasst
wurde. Ausgeschlossen wurden Monokontrastuntersuchungen von nicht doppelläufigen Stomata
und ein vorzeitiger Abbruch der Untersuchung.
Untersuchungsdurchführung
Von Januar 2005 bis Juli 2007 wurden alle Untersuchungen an einem Sireskop 5/45 Typ
Polydoros 80S (Siemens AG, Erlangen, Deutschland) durchgeführt. Übergangsweise stand
bis Juli 2007 ein Polystar-Gerät (Siemens AG, Erlangen, Deutschland) zur Verfügung.
Seit August 2007 wird das AXIOM Artis dMP-Gerät (Siemens AG, Erlangen, Deutschland)
mit Flachbilddetektorsystem verwendet. Bei allen Untersuchungsgeräten handelte es
sich um Untertischgeräte.
Die Untersuchungen wurden von einem Arzt in radiologischer Weiterbildung zusammen
mit einem Facharzt für Radiologie durchgeführt. Ein schriftlicher radiologischer Befund
wurde nach Untersuchungsdurchführung erstellt und im RIS dokumentiert.
Zunächst wurden Leeraufnahmen des Abdomens vor Kontrastmittelapplikation erstellt.
Nach der Sondierung des aboralen Ileostomaschenkels mit einem 14F-Blasenkatheter erfolgte
schwerkraftgesteuert die Applikation von 0,5 – 2 Liter eines röntgendichten iodhaltigen
hyperosmolaren Kontrastmittels (Gastrolux®RE, 180 mg/ml Jodhaltige Lösung, Sanochemia Diagnostics, Neuss, Deutschland). Unter
Fluoroskopie wurde der Kontrastmittelfluss im Kolon dargestellt und mittels konventioneller
Röntgenaufnahmen dokumentiert. Dickdarmflexuren und das Sigma wurden in üblicher Technik
frei projiziert ([Abb. 1]). Im Falle der Detektion einer Engstelle wurden nach Ausschluss von Kontraindikationen
(Herzrhythmusstörungen, Glaukom, Prostatahyperplasie für Butylscopolamin bzw. Phäochromozytom,
Überempfindlichkeit gegenüber Glukagon oder Laktose für Glukagon) 40 mg Butylscopalamin
oder 1 – 2 mg Glukagon intravenös verabreicht. Ein Beispiel für eine reelle Stenose,
welche zusätzlich mittels Computertomografie verifiziert wurde, ist in [Abb. 2] dargestellt. Abschließend wurde das Kontinenzverhalten mithilfe eines Valsalva-Pressversuchs
unter Fluoroskopie überprüft.
Abb. 1 Nach Applikation des Kontrastmittels über den aboralen Stomaschenkel kontrastiert
sich der gesamte Kolonrahmen. Der Pfeil markiert eine reele Stenose.
Abb. 2 a Nachweis einer Stenose in der Monokontrastuntersuchung. b Verifikation der Stenose in der CT. Koronare Rekonstruktion einer Computertomografie
des Beckens des selben Patienten nach intravenöser und rektaler Kontrastmittelapplikation.
Der Pfeil markiert die Stenose.
Datenerfassung
Ein Votum bei der Ethikkommission zur retrospektiven Datenanalyse wurde eingeholt.
Die schriftliche Einverständniserklärung der Patienten lag vor. Aus den Angaben des
radiologischen Befundes im RIS sowie den Dokumenten im KIS wurden demografische Daten,
Grunderkrankungen und die durchgeführte Operation zur Behandlung der zugrundeliegenden
Erkrankung als patientenbezogene Parameter extrahiert. Darüber hinaus wurden Parameter
bezogen auf den radiologischen Befund der Monokontrastuntersuchung wie technische
Daten (Dosisflächenprodukt, Durchleuchtungszeit) erfasst. Die schriftlich dokumentierten
radiologischen Befunde wurden bezüglich des Vorliegens von Engstellen des untersuchten
Darmabschnitts geprüft. Eine eventuell durchgeführte intravenöse Spasmolyse sowie
die Beurteilung der Engstelle nach Spasmolyse wurden ebenfalls dokumentiert. Eine
Engstelle wurde als funktionell gewertet, wenn die medikamentöse Spasmolyse zur Distension
führte. Wenn sich die Stenose unter Spasmolyse nicht öffnete, wurde die Einengung
als reelle Stenose gewertet. Zur Beurteilung der therapeutischen Konsequenzen der radiologischen
Befunde wurde basierend auf der ärztlichen Patientendokumentation im KIS analysiert,
ob aufgrund der beschriebenen Stenose auf eine Rückverlagerungsoperation verzichtet
wurde oder weitere Untersuchungen durchgeführt wurden, um die Stenose zu verifizieren
bzw. auszuschließen. Die rektale Kontinenz bzw. Inkontinenz wurde wie folgt klassifiziert:
0 – erhaltene Kontinenz, 1 – geringe bis mäßige Inkontinenz, 2 – vollständige Inkontinenz.
Auch hier wurde das Vorliegen einer therapeutischen Konsequenz, basierend auf der
Dokumentation im KIS, dahingehend analysiert, ob aufgrund einer radiologisch dokumentierten
Inkontinenz für flüssiges Kontrastmittel auf eine Rückverlagerungsoperation verzichtet
wurde. Zusätzlich wurde das Vorliegen einer Anastomoseninsuffizienz überprüft und
auch hier die Konsequenzen für die weitere Therapie analysiert. Ein Beispiel für eine
mittels Computertomografie verifizierte Anastomoseninsuffizienz ist in [Abb. 3] dargestellt. Nebenbefundliche pathologische Veränderungen wie z. B. Divertikel oder
Fisteln wurden im Befund zusätzlich dokumentiert. Operationsdatum und Zeitspanne zwischen
der Durchleuchtungsuntersuchung und einer eventuellen Rückverlagerungs-OP wurden dokumentiert.
Zuletzt wurde für jeden Patienten die individuelle Indikation bzw. Kontraindikation
der Ileostomarückverlagerung erfasst.
Abb. 3 a und b „Abführender Schenkel“ in der Seitaufnahme a und CT b bei einem 66-jährigem Patienten mit Ileostoma nach TAR bei Rektum-Ca. Der Pfeil markiert
ein sakrales KM-Depot im Sinne einer Insuffizienzhöhle bei Anastomoseninsuffizienz.
Die akquirierten Daten wurden qualitativ mithilfe einer Tabellenkalkulation (Excel
2013, Microsoft, Redmond, WA, USA) gruppiert und mit deskriptiver Statistik ausgewertet.
Ergebnisse
Nach Extraktion der Daten aus dem RIS ergab sich zunächst eine Gesamtzahl von 364
Patienten und 413 Untersuchungen. Nach Einzelauswertung der Arztbriefe im KIS (Krankenhausinformationssystem;
SAP-R/ 3 IS-H/ i.s.h.med) wurden 84 Untersuchungen des Kolons über eine rektale Kontrastmittelapplikation,
Darstellungen von 40 Hartmannstümpfen und zehn endständigen Kolostomata sowie eine
Fisteldarstellung aus dem Studienkollektiv ausgeschlossen. 4-mal wurden die Untersuchungen
vorzeitig abgebrochen und konnten daher nicht in die Auswertung aufgenommen werden.
Die Gründe hierfür waren jeweils ein vorzeitiger Abbruch der Untersuchung durch den
Patienten, Fehlintubation des oralen Stomaschenkels, technische Unmöglichkeit der
Sondierung sowie ausgeprägte Inkontinenz mit Untersuchungsabbruch. Somit ergab sich
ein endgültiges Patientenkollektiv von 252 Patienten mit 274 Untersuchungen. Das Studienkollektiv
wurde für die weitere Auswertung basierend auf den Arztbriefen im KIS in zwei Untergruppen
unterteilt: Gruppe I mit 225 (89 %) Patienten bzw. 244 Untersuchungen, bei welchen
nach der Darstellung des abführenden Ileostomaschenkels eine Anus praeter (AP)-Rückverlagerung
durchgeführt wurde und Gruppe II mit 27 (11 %) Patienten bzw. 30 Untersuchungen ohne
nachfolgende AP-Rückverlagerung ([Tab. 1]). Eine Übersicht über die Patientenselektion ist in [Abb. 4] dargestellt.
Tab. 1
Übersicht über das Patientenkollektiv.
Gesamtzahl Patienten
|
Gesamtzahl Fälle
|
Patientengruppe
|
Beschreibung der Gruppe
|
Anzahl der Patienten
|
Anzahl der Fälle
|
252
|
274
|
I
|
Patienten mit AP-Rückverlagerung
|
225
|
244
|
II
|
Patienten ohne AP-Rückverlagerung
|
27
|
30
|
Abb. 4 Flow Chart Patientenselektion und Zuteilung zu Untergruppen.
Das Patientenkollektiv umfasste 95 Frauen (38 %) und 157 Männer (62 %) mit einem medianen
Alter von 59,5 Jahren (18 – 83 Jahre). Die Analyse der Altersverteilung des Studienkollektivs
zeigte einen geschlechtsunabhängigen Altersgipfel in der siebten Lebensdekade (n = 73,
29 %; [Abb. 5]).
Abb. 5 Altersverteilung der analysierten Patienten.
Die Analyse der Grunderkrankungen, aufgrund derer die initiale Operation mit Anlage
eines doppelläufigen Ileostomas erfolgte, zeigte ein breites Spektrum an benignen
und malignen Entitäten. Da bei einigen Patienten mehrere Grunderkrankungen vorlagen,
übersteigt die Gesamtzahl der Grunderkrankungen die der Patienten. Zwei Patienten
hatten neben einer Colitis Ulcerosa ein Kolonkarzinom, eine Patientin hatte zusätzlich
ein Zervixkarzinom. Bei 184 Patienten (72 %) lag eine maligne Grunderkrankung vor,
am häufigsten das Rektumkarzinom (n = 132), gefolgt vom Kolonkarzinom (n = 30). In
[Tab. 2] sind die einzelnen malignen Grunderkrankungen aufgeführt. Bei 71 Patienten lag zum
Untersuchungszeitpunkt eine benigne Grunderkrankung vor (28 %). Die häufigste gutartige
Krankheitsentität stellte die chronisch entzündliche Darmerkrankung dar (n = 35),
nämlich bei 26 Patienten eine Colitis ulcerosa und bei neun Patienten ein Morbus Crohn.
Zweithäufigste gutartige Erkrankung war eine Divertikulitis bzw. Divertikulose des
Sigmas bei neun Patienten, wobei bei sieben Patienten bereits die Komplikation einer
Perforation eingetreten war. Das gesamte Spektrum der benignen Grunderkrankungen ist
in [Tab. 3] dargestellt.
Tab. 2
Überblick über maligne Grunderkrankungen.
maligne Grunderkrankung
|
Anzahl der Patienten
|
Rektumkarzinom
|
132
|
Kolonkarzinom
|
30
|
Pseudomyxom, Mesotheliom
|
6
|
Ovarialkarzinom
|
5
|
Appendixkarzinom
|
5
|
Magenkarzinom
|
2
|
Pankreaskarzinom
|
1
|
sonstige
|
3
|
Tab. 3
Überblick über benigne Grunderkrankungen.
benigne Grunderkrankung
|
Anzahl der Patienten
|
Colitis ulcerosa
|
26
|
M. Cohn
|
9
|
Divertikulose(-itis
|
9
|
Adenom
|
7
|
FAP
|
4
|
Ileus
|
4
|
Fistel, Abszess
|
4
|
Polytrauma
|
3
|
Kolonischämie
|
2
|
sonstige
|
3
|
Auch die Art der durchgeführten Operation zur Behandlung der Grunderkrankung, im Rahmen
derer die Anlage des Ileostomas erfolgte, wurde analysiert ([Abb. 6]). Hier zeigte sich die Rektumresektion als häufigste Operation (n = 140), Kolonresektionen
wurden bei 35 Patienten durchgeführt und 26 Patienten wurden proktokolektomiert. Bei
20 Patienten wurde lediglich ein doppelläufiges Ileostoma ohne Organresektion angelegt,
hier erfolgte die Stomaanlage protektiv, zum Beispiel bei multiplen Abszessen und
Fisteln, im Rahmen eines Ileus, bei Wundheilungsstörungen im Becken, vor geplanter
Radiochemotherapie und bei unklarer GI-Blutung mit Schleimhautulzerationen.
Abb. 6 Operationsmethoden zur Stomaanlage.
Analysiert nach der Art der Anastomose lag dabei in 63 % (n = 158) eine Rektumanastomose
vor, in 22 % (n = 56) eine Kolonanastomose und in 7 % (n = 18) multiple Darmanastomosen.
Bei 8 % (n = 20) der Patienten wurde keine Anastomose angelegt, die Stomaanlage war
protektiv.
Die Auswertung der technischen Daten zeigte ein medianes Dosisflächenprodukt (DFP)
von 2067 µGy × m2 (range 12,5 – 75 637 µGy × m2) und eine mediane Durchleuchtungszeit (DLZ) von 234 Sekunden (range 1 – 1386 s).
Der Mittelwert betrug 2994,7 µGy × m2. Bei einem Umrechnungsfaktor für gastrointestinale Durchleuchtungsuntersuchungen von
0,26 mSv/cGy × cm² ergibt sich ein Mittelwert von 7,8 mSv (SD± 13 mSv) für die Monokontrastdarstellung
des abführenden Ileostomaschenkels bei einem Median von 5,4 mSv [7].
Stenosen
In 74 von 274 Untersuchungen (27 %) wurde vor Gabe eines Spasmolytikums eine Engstelle
im aboralen Stomaschenkel dokumentiert. 200 Untersuchungen (73 %) waren unauffällig
bezüglich des Vorliegens von Stenosen. In 59 (80 %) der 74 Untersuchungen mit dokumentierter
Stenose wurde eine intravenöse Spasmolyse durchgeführt. Nach Durchführung der Spasmolyse
persistierte die Stenose bei 20 (34 %) der 59 Patienten und wurde als reelle Stenose
gewertet. Bei 39 (66 %) Untersuchungen war nach Spasmolyse keine Stenose mehr sichtbar,
sodass die Engstelle als funktionell gewertet wurde. Bei 15 (20 %) Untersuchungen
wurde aufgrund von Kontraindikationen auf die Spasmolyse verzichtet. Bei diesen Untersuchungen
wurden die Engstellen aufgrund der Einschätzung der Untersucher 13-mal (87 %) als
reelle und 2-mal (13 %) als funktionelle Stenosen gewertet. Somit ergab sich eine
Gesamtzahl von 241 Befunden (88 %) ohne radiologisch nachweisbare Engstelle und 33
Untersuchungen (12 %) mit bildgebend reellen Stenosen.
Eine therapeutische Konsequenz war in 15 der 33 Untersuchungen mit als reell befundeten
Stenosen ableitbar: Bei 13 Patienten wurde die Ileostomarückverlagerung vorerst nicht
durchgeführt, bei zwei Patienten erfolgte im Rahmen der Rückverlagerung des Ileostomas
die Resektion der Stenose im Bereich der Anastomose. In den übrigen 18 Untersuchungen
hatte die radiologisch diagnostizierte Stenose keine therapeutische Relevanz bezüglich
des chirurgischen Vorgehens.
Anastomoseninsuffizienz
Der Verdacht auf das Vorliegen einer Anastomoseninsuffizienz wurde in 15 von 274 Untersuchungen
beschrieben. Bei allen diesen Patienten wurde zusätzlich eine Computertomografie des
Abdomens durchgeführt. In acht der 15 Untersuchungen wurde die Insuffizienz bestätigt.
Bei den übrigen sieben wurde der Befund in Zusammenschau der Befunde der CT und Proktoskopie
als postoperativ gewertet. Somit ergaben sich acht Anastomoseninsuffizienzen und 266
Untersuchungen ohne Nachweis einer Insuffizienz.
In sieben (88 %) der acht positiven Befunde hatte die diagnostizierte Anastomoseninsuffizienz
unmittelbare therapeutische Konsequenzen: bei sechs Patienten wurde vorerst auf eine
Rückverlagerung des bestehenden Stomas verzichtet, bei einem weiteren Patienten erfolgte
die Umwandlung des doppelläufigen Ileostomas in ein endständiges Kolostoma.
Bei einem Patienten konnte der radiologische Verdacht auf Anastomoseninsuffizienz
in der daraufhin durchgeführten Proktoskopie nicht bestätigt werden, sodass eine Stomarückverlagerung
durchgeführt wurde.
Inkontinenz
Bei der Analyse der 274 Untersuchungen bezüglich einer rektalen Inkontinenz für flüssiges
Kontrastmittel war in 194 Untersuchungen (71 %) die Kontinenz vollständig erhalten.
Bei 80 Untersuchungen (29 %) wurde eine Inkontinenz dokumentiert. Eine therapeutische
Konsequenz ließ sich dabei in sieben Untersuchungen (9 %) ableiten, bei diesen Patienten
wurde zunächst auf eine Rückverlagerung verzichtet. Bei 73 Untersuchungen (91 %) hatte
die radiologisch dokumentierte Inkontinenz keine therapeutische Konsequenz, eine Rückverlagerungsoperation
wurde durchgeführt.
Nebenbefunde
Divertikel waren die häufigsten dokumentierten Nebenbefunde (n = 54). Eine intraluminale
Kontrastmittelaussparung wurde 5-mal beschrieben: ursächlich hierfür waren Lufteinschlüsse
(n = 2) oder Skyballa (n = 1), bei zwei Patienten konnte die Ätiologie auch nach erneuter
Durchsicht der Bilder nicht abschließend geklärt werden. Fisteln wurden in vier Untersuchungen
beschrieben. Bei einem Patienten wurden postentzündliche Veränderungen beschrieben.
Die dokumentierten Nebenbefunde waren jedoch in keinem Fall therapierelevant.
Weiterer Therapie- und Krankheitsverlauf der Patienten
Bei 225 Patienten (89 %) des Gesamtkollektivs wurde nach der Monokontrastdarstellung
des aboralen Stomaschenkels oder im weiteren Verlauf eine Rückverlagerungsoperation
durchgeführt. Diese wurden unter Gruppe I zusammengefasst. Bei 27 Patienten (11 %)
wurde das Stoma nicht zurückverlagert. Diese Patienten wurden der Gruppe II zugeteilt.
Das Zeitintervall zwischen der Darstellung des abführenden Schenkels und der Rückverlagerungsoperation
betrug im Median 4 Tage (Range 0 – 332 Tage, Mittelwert 18 Tage).
In der Gruppe der 225 Patienten mit Ileostomarückverlagerung (Gruppe I) wurde die
Indikation zur Rückverlagerungsoperation bei 34 der 225 Patienten (15 %) in erster
Linie basierend auf der radiologischen Durchleuchtungsuntersuchung gestellt. Bei 63
Patienten (28 %) führten der radiologische Befund und eine weitere Untersuchung zur
Entscheidungsfindung (z. B. Manometrie, proktologische Untersuchung). Bei 16 Patienten
(7 %) wurde die OP-Indikation durch den Dickdarmmonokontrast und zwei bis drei weitere
Untersuchungen gestellt. Bei 20 Patienten (13 %) konnte retrospektiv nicht eruiert
werden, welche Untersuchungen letztlich entscheidend für die Indikationsstellung waren.
Bei 92 Patienten (36 %) wurde eine Rückverlagerungsoperation durchgeführt, obwohl
die Untersuchung Stenosen, Insuffizienzen oder Inkontinenzen zeigte; der radiologische
Befund wurde bei der Entscheidungsfindung nicht berücksichtigt. Die Ergebnisse sind
in [Abb. 7] anschaulich dargestellt.
Abb. 7 Entscheidungsfindung in Gruppe 1.
In der Patientengruppe ohne AP-Rückverlagerung (Gruppe II) wurde bei fünf von 27 Patienten
(19 %) aufgrund des radiologischen Befundes keine Rückverlagerungsoperation durchgeführt.
Bei vier Patienten (15 %) trugen die Durchleuchtungsuntersuchung und eine weitere
Untersuchung zur Entscheidungsfindung bei. Die Zusammenschau dreier Befunde führte
bei drei Patienten (11 %) zur Entscheidung gegen eine Rückverlagerungsoperation (Rektoskopie,
Manometrie und Monokontrastuntersuchung). Bei sieben Patienten (26 %) hatte der Befund
der Durchleuchtungsuntersuchung keinen Einfluss auf die Entscheidungsfindung. Bei
acht Patienten (30 %) konnte retrospektiv basierend auf der schriftlichen Dokumentation
nicht eruiert werden, welche Untersuchungen im Einzelnen die klinische Entscheidungsfindung
beeinflussten.
Diskussion
In unserer Studie analysierten wir 252 Patienten mit protektivem Ileostoma, bei denen
zwischen Januar 2005 und Februar 2011 eine kontrastmittelunterstützte Durchleuchtungsuntersuchung
des aboralen Stomaschenkels durchgeführt wurde. Ziel der Studie war zum einen eine
Beschreibung des typischen Patientenkollektivs, bei denen diese Untersuchung an einem
Klinikum der Maximalversorgung durchgeführt wird, zum anderen die klinische Relevanz
und Wertigkeit dieser Durchleuchtungsuntersuchung vor operativer Rückverlagerung zu
evaluieren. Im Besonderen sollte evaluiert werden, inwieweit die chirurgische Entscheidungsfindung
durch den radiologischen Befund beeinflusst wird.
Es existieren bereits mehrere Studien, die den Stellenwert der konventionell radiografischen
Untersuchung des abführenden Schenkels oder anderer Darmabschnitte im Monokontrast
in der klinischen Routinediagnostik im Vergleich mit anderen Untersuchungsmethoden
diskutieren.
So zeigten Thoeni et al. [8] bereits 1990, dass die Monokontrastdurchleuchtungsuntersuchung im speziellen Fall
von ileoanalen Pouchanlagen in der Detektion postoperativer Komplikationen im Vergleich
zur Computertomografie und Szintigrafie keine klaren Vorteile bietet. An einem Kollektiv
von 57 Patienten mit ileoanalem Pouch zeigten die Untersucher, dass die Durchleuchtungsuntersuchung
hinsichtlich Komplikationen wie Pouchitis, Abszess oder einer Fistelbildung keinen
diagnostischen Zugewinn brachten. Ähnliche Ergebnisse liefern Hong et al. 2012 [3], die bei 145 Patienten mit protektivem Ileostoma nach tiefer anteriorer Rektumresektion
klinisch, endoskopisch und mittels Kontrasteinlauf die Anastomose untersuchten. Dabei
zeigte sich, dass die Durchleuchtungsuntersuchung bei Patienten mit kolorektaler bzw.
koloanaler Anastomose keine zusätzlichen Informationen in der präoperativen Diagnostik
im Vergleich zur klinischen Untersuchung und der Proktoskopie lieferte. Die Untersucher
erachteten die Monokontrastdarstellung des aboralen Stomaschenkels als routinemäßig
nicht notwendig, zumal der radiologische Befund des Pouchogramms der drei Patienten
des Kollektivs, die postoperative Komplikationen entwickelten, in allen Fällen unauffällig
war. Da Silva et al. [2] werteten die Durchleuchtungsuntersuchungen von 84 Patienten mit Colonpouch und protektivem
Ileostoma vor geplanter Rückverlagerungsoperation aus. Sie fanden eine niedrige Sensitivität
in der Prädiktion von postoperativen Komplikationen, diese lag für die Vorhersage
einer Anastomoseninsuffizienz bei 0 %, für die Prädiktion einer Stenose bei 33 % und
bei 50 % bezüglich der Prädiktion einer Fistelbildung. Die weitere Therapie der Patienten
wurde nur in einem Fall beeinflusst. Ähnliches zeigt eine weitere Studie von Khair
et al. aus dem Jahr 2007 [5]. Sie werteten retrospektiv die Daten von 81 Patienten mit tiefer anteriorer Rektumresektion
und Anlage eines Ileostomas vor geplanter Rückverlagerungsoperation aus. Bei 69 der
81 Patienten wurde präoperativ eine Monokontrastuntersuchung durchgeführt. Auch ihre
Ergebnisse zeigen, dass eine routinemäßig durchgeführte Darstellung des aboralen Stomaschenkels
oder der Anastomose mittels Monokontrast bei fehlendem klinischem Verdacht auf eine
Insuffizienz eine untergeordnete Rolle spielt. Cowan et al. [9] werteten in ihrer Studie die Daten von Patienten mit anteriorer Rektumresektion
und Ileostoma mit komplikationslosem postoperativen Verlauf und koloanaler/-rektaler
Anastomose aus, die einer klinischen Untersuchung zugänglich waren, wobei nur bei
35 von 59 Patienten eine Durchleuchtungsdarstellung erfolgte. Bei allen Patienten
war eine Rückverlagerungsoperation geplant. Sie kamen zu dem Schluss, dass bei komplikationslosem
postoperativem Verlauf und einer tiefen Anastomose, die klinisch gut zu untersuchen
ist, eine Kontrastdarstellung vor Rückverlagerungsoperation nicht notwendig ist. Kalady
et al. [3] zeigten an einem Kollektiv von 211 Patienten, dass die kontrastgestützte Darstellung
von tiefen Anastomosen vor Ileostomarückverlagerungsoperation zwar häufig zur Bestätigung
bei klinischem Verdacht auf eine Insuffizienz angewendet wurde, die Untersuchung aber
keine Anastomoseninsuffizienz detektierte, die nicht bereits klinisch vermutet wurde.
Die Untersuchung erbrachte also keinen diagnostischen Zugewinn, der Einfluss auf die
Therapieplanung der Patienten hatte. Lawal et al. [10] untersuchten den Nutzen einer routinemäßig durchgeführten Ileostomadarstellung vor
Rückverlagerung bei Kindern und Jugendlichen an einem Kollektiv von 26 Patienten.
Auch sie fanden keinen diagnostischen Zugewinn im Vergleich zur klinischen Untersuchung
bzw. nach Berücksichtigung der individuellen Krankengeschichte und postulierten, dass
die Durchleuchtungsuntersuchung des Ileostomas auf Patienten mit vermuteter Insuffizienz
beschränkt bleiben sollte, zumal bei Kindern die Strahlenexposition möglichst geringgehalten
werden sollte. Lediglich Hrung et al. [11] zeigten in ihrer 1997 veröffentlichten Studie eine gute Detektionsrate von klinisch
bis dahin nicht erkannten Leckagen. Sie werteten retrospektiv 59 Kontrastuntersuchungen
bei 40 Patienten nach Proktokolektomie und Anlage eines ileoanalen Pouches und eines
Ileostomas aus. Bei 37 Patienten wurde eine postoperative Routinekontrastdarstellung
des Stomas durchgeführt, dabei wurden drei klinisch nicht vermutete Anastomoseninsuffizienzen
detektiert.
Nach unserer Kenntnis ist die vorliegende Studie der erste Versuch, den unmittelbaren
Einfluss der Untersuchungsergebnisse auf die klinische Entscheidungsfindung bezüglich
einer geplanten Rückverlagerungsoperation zu evaluieren. Diese Fragestellung wurde
an einem großen retrospektiven Studienkollektiv durchgeführt. So wurden nicht nur
Patienten mit Kolon- oder Rektumresektionen eingeschlossen, sondern auch Patienten
ohne Darmresektionen untersucht, bei denen eine protektive Ileostomie z. B. nach einem
Trauma oder zur Protektion einer Bestrahlungsregion notwendig war.
Die Entscheidungsfindung für oder gegen eine Rückverlagerung eines Ileostomas wurde
geprüft: Von 225 Patienten, die im weiteren Verlauf eine Rückverlagerungsoperation
erhielten, war bei 34 Patienten (15 %) die Durchleuchtungsuntersuchung primär ausschlaggebend
für die Entscheidung. Bei 80 Patienten (36 %) waren mindestens eine weitere Untersuchung
wie z. B. die Manometrie oder eine proktologische Untersuchung zur Entscheidungsfindung
erforderlich. Bei 92 Patienten (41 %) war die Untersuchung irrelevant bzw. wurde eine
Rückverlagerungsoperation durchgeführt, obwohl die Untersuchung Befunde wie eine Anastomoseninsuffizienz,
eine Stenose oder eine Inkontinenz für flüssiges Kontrastmittel zeigte. Auch wenn
die Monokontrastuntersuchung in nur 15 % der Untersuchungen allein zur Entscheidungsfindung
beitrug, so wurde sie doch insgesamt in 50 % der Fälle im Rahmen zur Entscheidungsfindung
herangezogen und nur in 41 % nicht berücksichtigt. Retrospektiv ist es nicht möglich
zu evaluieren, welcher Stellenwert der Durchleuchtungsuntersuchung zukam, wenn mehrere
andere Untersuchungsmodalitäten zusammen entscheidungsgebend waren.
In der Patientengruppe II (Patienten, bei denen keine Rückverlagerungsoperation durchgeführt
wurde) war der radiologische Befund zusammen mit mindestens einer weiteren Untersuchung
bei sieben Patienten ausschlaggebend (26 %). Bei sieben weiteren Patienten hatte er
Befund keinen Einfluss auf die Entscheidungsfindung (26 %). Zusammenfassend lässt
sich also vermerken, dass der radiologische Befund der Durchleuchtungsuntersuchung
in 35 % wichtig für die Entscheidung gegen eine Stomarückverlagerung war und ihm in
nur 26 % keine Bedeutung zukam.
Insbesondere bezüglich einer radiologisch detektierten Inkontinenz spielt das Ergebnis
der Durchleuchtungsuntersuchung eine untergeordnete Rolle: Eine radiologisch detektierte
Inkontinenz hatte nur in 9 % der Untersuchungen eine therapeutische Konsequenz. Hier
scheint mehr der Wunsch des Patienten ausschlaggebend für eine Entscheidungsfindung
zu sein, zumal bei guter Compliance der Patienten eine Verbesserung der Kontinenzfunktion
beispielsweise durch Beckenbodentraining erzielt werden kann. Stadelmaier et al. [12] zeigten darüber hinaus, dass keine signifikante Korrelation zwischen postoperativer
Kontinenz und Kontinenz für flüssiges Kontrastmittel im Rahmen einer Monokontrastuntersuchung
vorlag. Sie untersuchten dies an einem Kollektiv nach Ileostomarückverlagerung bei
Rektumkarzinom. Auch angesichts dieser Ergebnisse schreiben die Autoren in vorliegender
Studie einer radiografisch detektierten Anastomoseninsuffizienz hinsichtlich der Evaluierung
der klinischen Wertigkeit der Untersuchung im Rahmen der klinischen Entscheidungsfindung
eher einen untergeordneten Wert zu.
Eine große Bedeutung scheint der Durchleuchtungsuntersuchung des abführenden Stomaschenkels
vor allem im Falle einer detektierten Anastomoseninsuffizienz zuzukommen. Bei 15 Untersuchungen
bestand der Verdacht auf eine Anastomoseninsuffizienz, welche allesamt mittels anschließender
Computertomografie eruiert wurden. In Zusammenschau der beiden radiologischen Untersuchungen
ergab sich in acht Fällen der Verdacht auf eine Anastomoseninsuffizienz (53 %), bei
den übrigen Befunden handelte es sich um postoperative Veränderungen. Aber in allen
diesen acht Fällen hatte der Befund eine Konsequenz: Bei 7 Patienten erfolgte keine
Rückverlagerungsoperation, bei einem Patienten wurde eine Proktoskopie durchgeführt,
welche den Befund nicht bestätigen konnte und die Rückverlagerung wurde durchgeführt.
Die in der Durchleuchtungsuntersuchung detektierten Stenosen zeigten in 45 % der Untersuchungen
eine therapeutische Konsequenz, in 55 % keine. Diese Ergebnisse können die Bedeutung
der radiologischen Untersuchung weder belegen noch widerlegen. Grundsätzlich ist in
Zusammenschau der Ergebnisse die Monokontrastuntersuchung des abführenden Stomaschenkels
durchaus im Rahmen der klinischen Rotuinediagnostik eine Bedeutung, möglicherweise
häufig angesichts der schnellen und universellen Verfügbarkeit ihr Stellenwert als
erste Suchmethode zur Klärung etwaiger Kontraindikationen, welche bei unklaren Befunden
weitere Diagnostik und Zusatzuntersuchungen für spezielle Fragestellungen nach sich
zieht.
Weiter ist die Strahlenexposition der Patienten und Untersucher im Rahmen einer Monokontrastdarstellung
des Ileostomas zu erwähnen. Mit einer effektiven Dosis von durchschnittlich 7,8 mSv
in unserem Kollektiv ist diese nur gering niedriger als beispielsweise bei einer Computertomografie
von Abdomen und Becken, welche unter Berücksichtigung der DLP-Werte des Bundesamtes
für Strahlenschutz [13] und einem Umrechnungsfaktor von ca. 0,015 nach Deak et al. [14] bei ca. 10 mSv ergibt. Hirofuji et al. [15] evaluierten die Dosen von Durchleuchtungsuntersuchungen des unteren GI-Traktes.
Sie ermittelten eine effektive Dosis von 10,7 mSv für eine analoge Durchleuchtungsuntersuchung,
und ca. 9,4 mSv unter Verwendung eines digitalen Systems. Diese Werte werden in unserer
Studie nicht überschritten.
Eine Limitation der Studie stellt ihr retrospektives Design dar. So zeigten sich mehrere
Dokumentationsdiskrepanzen der unterschiedlichen elektronischen Patientendokumentation
(RIS und PACS) und Dokumentationslücken, deren Ursache retrospektiv nicht zu eruieren
waren. Dennoch betrachten wir die Auswertung von 252 konsekutiven Patienten in mehr
als 5 Jahren Beobachtungszeitraum als ausreichend repräsentativ, um den Stellenwert
dieser radiologischen Durchleuchtungsuntersuchung klinisch adäquat einordnen zu können.
Schlussfolgerung
Die Auswertung der klinisch therapeutischen Konsequenzen der radiologischen Darstellung
des abführenden Darmschenkels im Monokontrast an einem Klinikum der Maximalversorgung
lässt erkennen, dass eine alleinige konventionell radiografische Untersuchung des
abführenden Ileostomaschenkels in den wenigsten Fällen einen unmittelbaren Einfluss
auf die chirurgische Entscheidungsfindung für oder gegen eine Rückverlagerung zu haben
scheint, häufig sind Zusatzuntersuchungen erforderlich. Sie scheint aber in der klinischen
Routinediagnostik insbesondere durchaus Bedeutung als erste Suchmethode zur Klärung
etwaiger Kontraindikationen (insbesondere Anastomoseninsuffizienz) zu haben, welche
bei unklaren Befunden weitere Diagnostik für spezielle Fragestellungen nach sich zieht.
Klinische Relevanz der Studie
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Im Rahmen der Routinediagnostik häufig als Suchmethode indiziert.
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Generell geringe therapeutische Konsequenz der Durchleuchtungsuntersuchung.
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Anwendung bei speziellen Fragestellungen, insbesondere Anastomoseninsuffizienz.