Neurochirurgie Scan 2016; 04(02): 141-164
DOI: 10.1055/s-0042-103144
Fortbildung
Neurochirurgische Intensivmedizin und Neurotraumatologie
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Anwendung der aktuellen Richtlinie zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls

Stephan A. Brandt
,
Uwe Walter
,
Stephan J. Schreiber
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Publication Date:
11 May 2016 (online)

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Zusammenfassung

Die vierte Fortschreibung der Richtlinie der Bundesärztekammer erweitert und präzisiert die bisherigen Vorgaben zum diagnostischen Ablauf wie auch zur Dokumentation.
Dieser Fortbildungsbeitrag richtet sich in erster Linie an die intensivmedizinisch tätigen Kolleginnen und Kollegen, die mit den Kriterien des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls und dem klinischen Umfeld, in dem diese zum Tragen kommen, bereits vertraut sind. Ziel ist es, die Herleitung und die aktuelle Richtlinie anschaulich zusammenzufassen und anhand ausgewählter und häufiger Fragen die Anwendung konstruktiv und praxisnah zu begleiten.

Kernaussagen
  • Die aktuelle Fortschreibung der Richtlinie zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls zeigt, wie wichtig präzise und sachliche Formulierungen und wie notwendig klare Anweisungen sind.

  • In der ärztlichen Praxis ist der induktive Aspekt einer Diagnostik die gelebte Herausforderung. In jedem Einzelfall muss es möglich sein, von klinischen und ggf. apparativen Befunden kategorisch auf ein zugrunde liegendes Ganzes, hier den eingetretenen irreversiblen Hirnfunktionsausfall, zu schließen. Dies ist nur dann möglich, wenn alle Fehlerquellen ausgeschlossen werden, die in den Untersuchungsabläufen zu falsch positiven Befunden führen könnten (Verfahrensebene) und alle potenziell reversiblen Ursachen dieses Funktionsausfalls eliminiert sind (Kriterienebene).

  • Die vierte Fortschreibung der Richtlinie der Bundesärztekammer bietet hierzu eine sehr detaillierte Verfahrensanweisung. Ihre Einhaltung gibt nach Auffassung des Wissenschaftlichen Beirats „dem Arzt die Sicherheit, den Hirntod festzustellen und zu dokumentieren“.

  • Die Hirntoddiagnostik in Deutschland wird von dem Anspruch getragen, dass bei Einhalten der Richtlinie eine Fehldiagnose nicht vorkommen kann. Dieser in der Medizin doch recht ungewöhnlich absolute Anspruch ist empirisch belegt. Seitdem die Vorgaben der Bundesärztekammer bestehen, ist kein Fall bekannt geworden, der unter Einhaltung der Bestimmungen die Definition des Hirntodes infrage gestellt hätte.