Zusammenfassung
Im Gegensatz zur Erdbestattung, bei der bis heute hierzulande nur eine Leichenschau
– allerdings zwingend – vorgeschrieben ist, wurden für alle Fälle einer geplanten
Feuerbestattung erstmals durch das Gesetz über die Feuerbestattung vom 15. 5. 1934
(RGBl I S. 380) für die Leichenschau zusätzliche Vorschriften erlassen.