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Dtsch Med Wochenschr 1982; 107(16): 635-636
DOI: 10.1055/s-0029-1236740
DOI: 10.1055/s-0029-1236740
Arztrecht
© 1982 by Georg Thieme Verlag, Stuttgart
Nichtbeantwortung von Anfragen und Nichtüberlassung von Behandlungsunterlagen
Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
29. Juli 2009 (online)

Zusammenfassung
Immer wieder haben sich Berufsgerichte mit Fällen zu befassen, in denen ein Arzt Anfragen des nachbehandelnden Kollegen nicht beantwortet oder sich weigert, ihm Behandlungsunterlagen zur vorübergehenden Einsicht zu überlassen. Entsprechend den Regelungen in den Berufsordnungen gilt hierzu grundsätzlich folgendes: