Zusammenfassung
Das stolze Wort «judex non calculat» läßt sich mühelos auch auf den Medizinerstand
übertragen: «medicus non calculat» – der Arzt rechnet nicht. Sind doch beide Berufsstände
absoluten Idealen verpflichtet – hier Gerechtigkeit, dort Gesundheit -, deren Verwirklichung
sich einer ökonomischen Hinterfragung letztlich entzieht. Dennoch prägte ein Richter,
der Präsident des Bundesgerichtshofes Gerd Pfeiffer, das Schlagwort von der «knappen
Ressource Recht» (1) und beleuchtete damit den Antagonismus zwischen dem Optimalen
und dem Finanzierbaren im Bereich der Gerichtsbarkeit. Wir stehen also vor einem Problem,
welches – wenn auch auf unterschiedliche Weise – sowohl den Juristen als auch den
Arzt trifft. Das Thema soll im folgenden unter drei Aspekten betrachtet werden:
-
das Krankenhaus als Kostenfaktor im Gesundheitswesen,
-
haftungsrechtliche Grenzen der Kostenbegrenzung im Krankenhaus,
-
der Krankenhausarzt und das Krankenhausrecht.
3 Meinem Vater, Professor Dr. med. Hans-Helmut Jansen, zum 60. Geburtstag