Zusammenfassung
Aufgabe des Notarztes ist es, zusammen mit Personal und Fahrzeugen des Rettungsdienstes
Notfallpatienten medizinische Hilfe zu leisten. So jedenfalls umschreiben die Rettungsdienstgesetze
bzw. Feuerwehrgesetze der Länder, soweit sie dies regeln, die Aufgabe von Rettungsund
Notarztdienst (1). Entscheidungen der Gerichte, aber auch Äußerungen in der Literatur
zeigen, daß -obwohl vom Auftrag des Notartzdienstes nicht umfaßt-die ärztliche Leichenschau
in der täglichen Praxis der Dienste einen breiten Raum einnimmt (2).