Zusammenfassung
Gesetzliche Krankenkassen fordern immer häufiger von Ärzten in Krankenhäusern oder
Praxen Fotokopien der Krankenhausentlassungsberichte. Sie wollen sich mit Angaben
der Befunde und anderen Informationen, die für die Überprüfung der Leistungspflicht
von Bedeutung sein können, nicht zufrieden geben, sondern den Bericht als solchen
haben. Nicht selten werden dem Krankenhaus wirtschaftliche Nachteile bei Verweigerung
dieser Berichte angedroht. Einige Krankenkassen berufen sich auf eine Veröffentlichung
von Lotte Hui zum Thema «Rechtsbeziehungen bei Krankenhausbehandlung» (1). Sie glauben,
hierin die Begründung für ihren Herausgabeanspruch zu finden. Aber auch hier irren
die Krankenkassen. Ein Anspruch auf Herausgabe von Krankenhausentlassungsberichten,
die für den weiterbehandelnden Arzt bestimmt sind, besteht nicht (2).