Zusammenfassung
In der Praxis kommt es immer wieder zu Schwierigkeiten bei der Frage, ob dem Chefarzt
einer radiologischen Krankenhausabteilung, der für den zum Durchgangsarzt bestellten
Chefarzt der chirurgischen oder orthopädischen Abteilung Röntgenleistungen erbringt,
gegenüber diesem ein Vergütungsanspruch zusteht. Mit einem solchen Fall hat sich das
Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem Urteil vom 16.1. 1995 – III U 109/94 befaßt.