Zusammenfassung
Die von den gesetzlichen Krankenkassen und dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen
(MDK) weithin geübte Praxis der routinemäßigen Anforderung der gesamten Entlassungsberichte
nach stationärem Aufenthalt eines Versicherten hat bei den betroffenen Ärzten seit
jeher Verunsicherung ausgelöst. Veröffentlichungen und Diskussionen zu dem Problemkreis
vermochten die in der Ärzteschaft bestehende Rechtsunsicherheit nicht zu beseitigen.