Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG)
ermöglicht die Einbeziehung sowohl von medizinischen Routinedaten
nach dem bisherigen BQS-Verfahren als auch künftig den
Rückgriff auf administrative Routinedaten in die einrichtungs-
und sektorenübergreifende Qualitätssicherung.
Beide Instrumente haben spezielle Vor- und Nachteile. Sie sollten
künftig in differenzierter Weise kombiniert werden. Wann
immer bereits vorhandene Daten zur Qualitätsmessung zur
Verfügung stehen, sollten sie genutzt werden, sofern dies
rechtlich verbindlich und datenschutzrechtlich möglich
ist.
Mit administrativen Routinedaten kann ein Screeningverfahren
etabliert werden, das ohne weitere Zusatzdokumentation eine grob
gerasterte Qualitätsdarlegung etlicher neuer Versorgungsbereiche
ermöglicht. Bei Auffälligkeiten, die sich mit
administrativen Routinedaten nicht mehr detailliert genug abbilden
lassen, würde man dann problemfokussiert auf gesondert
zu dokumentierende medizinische Daten zurückgreifen, um
Verbesserungspotentiale erkennen zu können. Durch Differenzierungen
der Diagnose- und Prozeduren-Klassifikationen könnten zukünftig
wichtige Aspekte der Qualitätsdarlegung bereits durch administrative
Routinedaten abgebildet und der Dokumentationsaufwand weiter reduziert
werden.
Autorenerklärung: Es bestehen
keine finanziellen Interessenkonflikte in Zusammenhang mit diesem
Artikel.