ergopraxis 2025; 18(02): 6-7
DOI: 10.1055/a-2451-0533
Profession

Die Quintessenz formulieren – Ergotherapeutische Diagnose

Claudia Merklein de Freitas
Preview

In ergopraxis 10/24 (S. 47) schrieb Rechtsanwalt Dr. Thomas Schlegel, dass die Diagnosestellung zum gesetzlich definierten „Kernbereich“ ärztlicher Tätigkeiten gehört und deshalb nur von ärztlichen Fachpersonen erbracht werden darf, nicht von Therapeut*innen und auch nicht von Psycholog*innen. Unter Ergotherapeut*innen sorgt die Begrifflichkeit immer wieder für Verwirrung. Viele fragen sich: Was ist denn dann die ergotherapeutische Diagnose? Was darf ich und was darf ich nicht? Claudia Merklein de Freitas klärt auf.



Publication History

Article published online:
06 February 2025

© 2025. Thieme. All rights reserved.

Georg Thieme Verlag KG
Rüdigerstraße 14, 70469 Stuttgart, Germany