Summary
Patientengespräche, etwa zur Anamnese, zur Beratung oder Aufklärung über Therapien,
sind ein wichtiger und zugleich zeitintensiver Faktor - insbesondere im Bereich der
Komplementärmedizin. Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sieht hierfür keine hinreichende
Möglichkeit vor, diese Gespräche in vollem Umfang und ohne zeitliche Einschränkungen
abzurechnen. Ein genauer Blick auf die GOÄ und klug angewandte Begründungstexte ermöglichen
es dennoch, in begrenztem Maße Gesprächsleistungen im Bereich der Akupunktur und ggf.
angepasst auch in anderen Domänen der Komplementärmedizin abzurechnen.
Keywords
Gebührenordnung für Ärzte - GOÄ - Abrechnung - DAEGFA - Anamnese