Schlüsselwörter
COVID-19 - SARS-CoV-2 - Pandemie - Arbeitsmedizin
Keywords
COVID-19 - SARS-CoV-2 - Pandemic - Occupational Health
Einleitung
Als die Volksrepublik China am 31.12.2019 die World Health Organization (WHO) über
ein Cluster an Fällen einer neuen Lungenkrankheit informierte, ahnte noch niemand,
dass sich die folgende Ausbreitung der „COVID-19“ genannten Erkrankung, verursacht
durch das SARS-CoV-2-Virus, zu der größten Pandemie seit der Spanischen Grippe Anfang
des 20. Jahrhunderts entwickeln würde. Kurze Zeit später, am 27.01.2020, wurde auch
in Deutschland die erste Infektion bestätigt [1].
In der mit etlichen Unsicherheiten verbundenen ersten pandemischen Phase (Februar–April
2020) stellte die Möglichkeit eines hohen krankheitsbedingten Ausfalls von Menschen
im berufsfähigen Alter bei gleichzeitig hoher Krankheitslast eine potenzielle Bedrohung
der Funktionalität moderner Gesellschaftsstrukturen dar, während gleichzeitig vorhandene
Pandemiepläne in der Industrie und der öffentlichen Verwaltung nicht auf eine Pandemie
mit langfristigem Verlauf ausgelegt waren.
Auf Basis dieser Entwicklungen definierten sich 2 wesentliche Ziele des unternehmensspezifischen
Pandemiemanagements: die Mitarbeitenden bestmöglich vor einer SARS-CoV-2-Infektion
am Arbeitsplatz zu schützen und gleichzeitig die Produktion und kritische Infrastruktur
des Unternehmens aufrechtzuerhalten.
Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung sollen die Erfahrungen eines Großunternehmens
der chemischen Industrie zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie aus Sicht des Corporate
Health Managements (CHM) beschrieben werden. Dabei werden insbesondere Zeitpunkt und
Inhalt unternehmensspezifischer Maßnahmen sowie der Verlauf der Pandemie aus Unternehmenssicht
dargestellt.
Methoden
Setting
Die vorliegenden Beschreibungen beziehen sich auf das Infektionsgeschehen sowie die
Infektionsschutzmaßnahmen am Hauptstandort der BASF SE in Ludwigshafen. Es handelt
sich dabei um eines der größten zusammenhängenden Chemieareale der Welt und um einen
Verbundstandort, d.h., dass viele der etwa 200 Produktionsanlagen im Rahmen von Produktionsketten
in ihrer Funktionalität miteinander verbunden sind.
Zum 1. März 2020, bevor der erste Mitarbeitende positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurde,
waren etwa 35 000 Personen (davon ca. 20% weiblich) als reguläre Mitarbeitende am
Standort tätig. Hinzu kommen etwa 15 000 Fremdfirmenmitarbeitende sowie eine unbestimmte
Anzahl an Lieferanten und Besuchern, die sich täglich auf dem Werksgelände aufhalten.
Die generell große Anzahl von Personen auf dem Werksgelände und damit assoziierte
Zusammenkünfte von Mitarbeitenden in Großraumbüros, Kantinen, Firmenbussen und Waschräumen
sowie die große Anzahl an Pendlern und Geschäftsreisenden aus unterschiedlich betroffenen
Gebieten machen die vielfältigen Aspekte von Infektionsrisiken auf dem Werksgelände
aus.
Akteure des Pandemiemanagements
Neben den vorhandenen Strukturen für besondere Lagen, wie der Lenkungsausschuss Gefahrenabwehr
(LAG), welcher sich u.a. aus Unternehmensvorstand, Werksleitung, Gefahrenabwehreinheiten
und der Standortkommunikation zusammensetzt, wurde im Februar 2020, noch vor dem ersten
Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion im Unternehmen, aus Mitarbeitenden des CHM eine
„COVID-19-Taskforce“ etabliert. Beim CHM handelt es sich um eine werksärztliche Abteilung mit etwa 150
Mitarbeitenden, welche sich auf dem Werksgelände befindet und mehr als 20 Ärztinnen
und Ärzte sowie Mitarbeitende, u.a. aus den Bereichen Pflege und Rettungsdienst, beschäftigt.
Kernaufgaben der Taskforce bestanden in der Information von Mitarbeitenden und Management,
der Nachverfolgung von Infektionsfällen sowie dem Unterbrechen von Infektionsketten
und der Koordination mit Behörden. Darüber hinaus erfolgte ein Monitoring des Pandemieverlaufs
unter Verwendung unternehmensinterner und -externer Daten, um ein aktuelles Lagebild
im Werk und in der Umgebung zu erhalten.
Datenerfassung und statistische Analysen
Zur Information der COVID-19-Taskforce wurden Daten aus verschiedenen Quellen aufbereitet
und als „Corona-Updates“ mehrmals wöchentlich per E-Mail versendet.
Daten zu COVID-19-Fallzahlen in Deutschland wurden einem öffentlich zugänglichen,
durch das Robert Koch-Institut (RKI) täglich aktualisierten Datensatz, entnommen.
Dieser Datensatz enthält u.a. die tagesaktuellen COVID-19-Fallzahlen, Einwohnerzahlen
und 7-Tages-Inzidenzen pro 100 000 Personen auf Ebene der Landkreise/kreisfreien Städte
(LK) [2]. Diese Daten wurden extrahiert, um das Infektionsgeschehen in der unmittelbaren
Werksumgebung darzustellen. Dazu wurden zum einen Choroplethenkarten verwendet, welche
je nach Ausprägung der COVID-19-Fallzahlen in den werksnahen LK unterschiedlich eingefärbt
wurden. Berücksichtigt wurden dabei alle LK mit mindestens 10 wohnhaften BASF-Mitarbeitenden
zu Pandemiebeginn. Darüber hinaus wurde ein sogenannter „Landkreisindikator“ berechnet. Dabei handelt es sich um einen gewichteten Mittelwert der 7-Tages-Inzidenzen
pro 100 000 Personen, welcher nach Anzahl der im jeweiligen LK wohnhaften Mitarbeitenden
am Standort Ludwigshafen (zu Beginn der Pandemie) gewichtet wurde. Dieser Indikator
fasste das Infektionsgeschehen in den werksnahen LK zusammen, diente als Hinweis für
den externen Infektionsdruck auf das Werk und berechnete sich zum Datum „t“ wie folgt:
N: Anzahl BASF-Mitarbeitende insgesamt zu Beginn der Pandemie
nj
: Anzahl BASF-Mitarbeitende wohnhaft im Landkreis j zu Beginn der Pandemie
j: Landkreis
Darüber hinaus wurden öffentlich zugängliche Daten der Johns-Hopkins-Universität zum
globalen Infektionsgeschehen verwendet [3]. Der Datensatz beinhaltete dabei u.a. die nach Datum und Land/Region stratifizierten
kumulativen COVID-19-Fallzahlen. Unter Verwendung dieser Daten wurden 7-Tages-Inzidenzen/100
000 Einwohnerinnen und Einwohner für ausgewählte europäische Länder berechnet und
mit dem zeitlichen Verlauf in Deutschland verglichen. Die Analyse dieser Daten diente
einerseits als Frühwarnsystem für die Entwicklung in Deutschland – im Falle sich rasch
verändernder Inzidenzraten im (europäischen) Ausland (bspw. durch neue Virusvarianten),
zum anderen konnte dadurch eine aktuelle Einschätzung der Gefährdungssituation im
Falle von Dienstreisen getroffen werden.
Daneben wurden unternehmensinterne Daten zum Datum des Eingangs einer Fallmeldung
beim CHM, Datum der Rückkehr an den Arbeitsplatz nach Infektion (abhängig von Erkrankungs-/Quarantänedauer),
zur Anzahl enger Kontaktpersonen, Mitarbeitergruppe (BASF- oder Leasing-Mitarbeitende)
sowie zum vermuteten Ort der Ansteckung (Werksgelände oder außerhalb) berücksichtigt.
Abgesehen von der Anzahl enger Kontaktpersonen wurden diese Informationen im Falle
eines erkrankten Mitarbeitenden telefonisch oder per E-Mail mit Hilfe eines Formulars
an das CHM gemeldet. Dabei wurde nicht zwischen PCR-Tests und/oder Selbst- bzw. Schnelltests
unterschieden. Die Identifikation der Anzahl enger Kontaktpersonen eines infizierten
Mitarbeitenden erfolgte durch die Taskforce und orientierte sich an den Vorgaben des
RKI (Kontaktpersonennachverfolgung durch das CHM bis zum 14.03.2022) [4]. Aus den intern erhobenen Daten wurden u.a. 7-Tages-Inzidenzen pro 100 000 Personen
für a) BASF-Mitarbeitende (n=35 000), b) BASF-Mitarbeitende und Leasingkräfte zusammen
(n=50 000) sowie c) vermutete Werksinfektionen bei BASF-Mitarbeitenden und Leasingkräften
(n=35 000, ungefähre tägliche Anzahl an BASF- und Leasingkräften auf dem Werksgelände)
als Summe der Anzahl von gemeldeten Neuinfektionen in der jeweiligen Gruppe über die
letzten 7 Tage geteilt durch die Anzahl an Mitarbeitenden in der jeweiligen Gruppe
(multipliziert mit 100 000) berechnet.
Statistische Analysen wurden mit STATA/SE 17.1 (StataCorp LLC; College Station, TX,
USA), SAS 9.4 (SAS Institute, Cary, NC, USA) sowie R 4.1.2 (R Core Team [5] unter Verwendung des Pakets visNetwork [6]) durchgeführt.
Ergebnisse
Die am Standort Ludwigshafen getroffenen Maßnahmen von Januar 2020 bis Mai 2022 sind
in [Abb. 1] visualisiert. Zum Vergleich sind auch Maßnahmen für Deutschland insgesamt dargestellt.
Der erste Fall eines positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Mitarbeitenden wurde dem CHM
Anfang März gemeldet. Zu diesem Zeitpunkt waren in Rheinland-Pfalz 7 bekannte Fälle
aufgetreten.
Abb. 1 Maßnahmen zur Eindämmung von SARS-CoV-2 am Standort Ludwigshafen der BASF SE und in
Deutschland (Januar 2020–Mai 2022).
Beschreibung der Maßnahmen
Im März 2020 wurde eine 24h-Hotline eingerichtet, welche von CHM-Mitarbeitenden besetzt
wurde und sowohl Meldungen zu neuen Infektionsfällen aus den einzelnen Einheiten entgegennahm
als auch Fachberatung zu Fragen rund um SARS-CoV-2 erbrachte. Wenn erkrankte Mitarbeitende
dies wünschten, wurden sie in ihrer Krankheitszeit durch das CHM regelmäßig kontaktiert
und beraten.
Dienstreisen wurden durch die Werksleitung je nach Pandemiegeschehen gänzlich untersagt
oder für spezifische, durch das RKI definierte Risikogebiete zeitlich eingeschränkt.
Reiserückkehrer aus Gebieten mit regionaler Häufung mussten ihre Tätigkeit, soweit
möglich, als mobile Arbeit verrichten oder wurden bezahlt freigestellt.
Zur Aufdeckung möglicher innerbetrieblicher Infektionen wurden neben der Erfassung
von Kontaktpersonen infizierter Mitarbeitender epidemiologische Daten grafisch visualisiert.
Dabei wurde darauf abgezielt, ein aktuelles Lagebild des Infektionsgeschehens zu erhalten,
um weitere Ausbreitungen der Infektion in den Betrieben zu verhindern.
Gemeinsam mit den Kollegen und Kolleginnen der Arbeitssicherheit wurden Kriterien
entwickelt, mit denen für jeden Arbeitsplatz eine infektionsspezifische Gefährdungsbeurteilung
auf Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes durchgeführt und entsprechende Maßnahmen nach
dem „TOP-Prinzip“ abgeleitet werden konnten. Dabei standen technische Maßnahmen, wie
bspw. Anpassung der Lüftungsanlagen, vor organisatorischen (z.B. Förderung der mobilen
Arbeit) und personenbezogenen Maßnahmen (bspw. Ausgabe von Atemschutzmasken). In Betrieben
mit einer Häufung von Infektionsfällen konnten durch gemeinsame Begehungen von Personal
der Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin sowie den Betriebsleitungen und den Mitarbeitenden
vor Ort Einzelfallmaßnahmen, wie eine verschärfte Maskenpflicht oder gezielte Testangebote,
temporär eingeführt werden.
Die Infrastruktur des Standorts wurde an das jeweilige Infektionsgeschehen angepasst.
So wurde die Taktfrequenz des werkseigenen Linienverkehrs erhöht und zeitweise der
Vor-Ort-Verzehr in den Werkskantinen eingeschränkt, um insbesondere die Bildung von
überbetrieblichen Infektionsketten zu vermeiden.
Eine weitere frühzeitige Präventionsmaßnahme am Standort zur Kontaktreduktion war
die bereits im März 2020 getroffene Entscheidung des Managements, mobiles Arbeiten
von zuhause zu ermöglichen.
In internen Onlinemedien, einer werkseigenen Zeitung und in für verschiedene Zielgruppen
gestalteten Frage-Antwort-Katalogen wurden den Mitarbeitenden Informationen zur Erkrankung,
den notwendigen Maßnahmen und, im Verlauf, zur Möglichkeit der Impfung zur Verfügung
gestellt.
Durch die im Vorfeld gesammelten Erfahrungen aus zurückliegenden Impfaktionen, die
vorhandene Standortinfrastruktur und durch die begrenzten Kapazitäten in den öffentlichen
Impfzentren erhielt die BASF im März 2021 vom Land Rheinland-Pfalz im Rahmen eines
Pilotprojekts den Auftrag, betriebliche COVID-19-Impfungen durchzuführen, welche den
Mitarbeitenden ab April 2021 erstmalig angeboten wurden.
Am 24. November 2021 wurde ein 3G-Nachweis – geimpft, genesen, oder negativ getestet
– für alle Mitarbeitenden verpflichtend, ab dem 7. Dezember 2021 war der Zutritt zum
Arbeitsplatz bzw. Werksgelände nur mit einem digitalen Nachweis des Impf- bzw. Genesenenstatus
gestattet. Alle Mitarbeitenden, die keinen Impf- bzw. Genesenennachweis vorweisen
konnten oder wollten, mussten arbeitstäglich einen maximal 24 Stunden zurückliegenden
negativen Antigentest nachweisen, alternativ einen negativen PCR-Test, der maximal
48 Stunden zurücklag.
Monitoring des pandemischen Verlaufs im Unternehmen und außerhalb
Bis zum Ende des Follow-Ups (31.05.2022) wurden insgesamt 9379 Infektionen mit SARS-CoV-2
bei BASF-Mitarbeitenden und 758 weitere unter Leasingkräften durch das CHM erfasst.
Darunter befanden sich 368 Infektionen bei BASF-Mitarbeitenden, welche vermutlich
auf dem Werksgelände aufgetreten waren (4% aller erfassten Infektionen in dieser Gruppe),
sowie 84 unter den Leasingkräften (11%). Die höchsten Fallzahlen wurden dabei mit
Abstand im Zuge der Verbreitung der Delta- und Omikron-Varianten ab November 2021
erfasst ([Abb. 2]).
Abb. 2 7-Tages-Inzidenzen von BASF-Mitarbeitenden (blau), vermuteten Infektionen auf dem
Werksgelände (rot) sowie im Umkreis des Werksgeländes Ludwigshafen (violett; Stand:
31.05.2022).
Deutlich erkennbar ist der überwiegend gleichmäßige Verlauf der 7-Tages-Inzidenzen
pro 100 000 bei BASF-Mitarbeitenden und in der unmittelbaren Werksumgebung (Landkreisindikator),
während die Inzidenzrate der Werksinfektionen über den Beobachtungszeitraum hinweg
auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau verblieb. Die höchsten Inzidenzraten während
der 2. und 3. Welle lagen bei BASF-Mitarbeitenden knapp über 200, um, während der
4. Welle, auf etwa 400 bzw. bis zum Ende des Follow-Ups im Zuge der Verbreitung der
Omikron-Variante auf etwa 1800 anzusteigen. Der Verlauf der 7-Tages-Inzidenz von BASF-
und Leasing-Mitarbeitenden gemeinsam (nicht abgebildet) war demjenigen von BASF-Mitarbeitenden allein sehr ähnlich, allerdings durchweg
auf niedrigerem Niveau.
Neben dem Landkreisindikator als wichtigem Maß des Infektionsgeschehens in der unmittelbaren
Werksumgebung wurden auch Choroplethenkarten zu Inzidenzen in werksnahen Landkreisen
herangezogen ([Abb. 3]
).
Abb. 3 Choroplethenkarten zur Veranschaulichung der 7-Tages-Inzidenzen pro 100 000 Personen
in den Landkreisen und kreisfreien Städten mit mindestens 10 wohnhaften BASF-Mitarbeitenden
um den Standort Ludwigshafen (Stand: 31.05.2022). Quelle: Robert Koch-Institut (RKI),
dl-de/by-2–0.
Die 4 Karten zeigen die Inzidenzen in der Werksumgebung jeweils zum Ende des Follow-Ups
(31.05.2022; [Abb. 3]
, links oben), in der Woche zuvor (rechts oben), dem Vormonat (links unten) und dem Vorjahr (rechts unten), wobei sich das BASF-Stammwerk jeweils in der Kartenmitte befindet (schwarzer Kreis).
Für eine Übersicht der aktiven COVID-19-Fälle auf dem Werksgelände, d.h. Mitarbeitende,
die zum ausgewiesenen Zeitpunkt aufgrund von Erkrankung und/oder Quarantänemaßnahmen
ihrer Tätigkeit nicht nachkommen konnten, erfolgte eine Visualisierung mithilfe einer
virtuellen Werkskarte. Eine statische Version dieser Werkskarte zeigt [Abb. 4].
Abb. 4 Karte aktiver SARS-CoV-2-Infektionen bei BASF-Mitarbeitenden und Leasingkräften auf
dem Werksgelände der BASF SE am Standort Ludwigshafen (Stand: 31.05.2022). Quelle
der Kartenbegrenzung: OpenStreetMap, CC BY-SA 2.0.
Die in [Abb. 4] dargestellte Karte diente zum einen dazu, der Taskforce eine tagesaktuelle Übersicht
zur Anzahl der je Gebäude bzw. Fabrik abwesenden Mitarbeitenden zu bieten, zum anderen
half die Darstellung bei der frühzeitigen Erkennung möglicher Infektionsketten. Neben
den aktiven COVID-19-Fällen konnte mittels interaktiver Schaltflächen für jedes Gebäude
bzw. jede Fabrik tagesaktuell die Anzahl der vor Ort tätigen Mitarbeitenden (BASF-
und Leasingkräfte), die Gesamtzahl der bis dato erfassten Infektionen sowie die Anzahl
genesener Mitarbeitender angezeigt werden.
Als weitere Darstellungen des Infektionsgeschehens im Rahmen der regelmäßigen unternehmensinternen
Corona-Updates wurden zudem die tägliche Anzahl an infizierten und genesenen (also
nach Erkrankung und/oder Quarantäne zurückgekehrte) BASF-Mitarbeitenden ausgewiesen
([Abb. 5]
, links oben), die 7-Tages-Inzidenzen pro 100 000 in den Landkreisen mit den meisten BASF-Mitarbeitenden
(Ludwigshafen, Mannheim, Rhein-Pfalz-Kreis, Bad Dürkheim; rechts oben), die Veränderung der Inzidenzen in ausgewählten werksnahen Landkreisen zur Vorwoche
(links unten), sowie die Entwicklung der 7-Tages-Inzidenzen pro 100 000 in Deutschland und in
ausgewählten europäischen Ländern (rechts unten).
Abb. 5 Auszug aus den regelmäßig versendeten Corona-Berichten zur Information des Managements
(Stand: 31.05.2022).
Bis zum Ende der Kontaktpersonennachverfolgung (14.03.2022) wurden durch das CHM insgesamt
3574 enge Kontaktpersonen unter BASF- und Leasing-Mitarbeitenden ermittelt. Die Nachverfolgung
potenzieller Infektionsketten ist auszugsweise in [Abb. 6] veranschaulicht, wobei jedes Symbol innerhalb des Schaubilds einen BASF- oder Leasing-Mitarbeitenden
repräsentiert, der durch das CHM nachverfolgt wurde. Mitarbeitende ohne eigene Infektion,
welche als enge Kontaktperson eines extern oder am Arbeitsplatz infizierten Mitarbeitenden
identifiziert wurden, sind durch grüne Kreise repräsentiert. Kontaktpersonen, die
sich vermutlich am Arbeitsplatz infizierten, sind durch orangefarbene Rauten dargestellt.
Graue Dreiecke visualisieren externe Infektionen im privaten Bereich, ohne andere
Personen am Arbeitsplatz infiziert zu haben, rote Quadrate wiederum repräsentieren
Mitarbeitende, die vermutlich eine oder mehrere Personen am Arbeitsplatz infizierten.
Abb. 6 Visualisierung der Nachverfolgung möglicher Infektionsketten durch CHM am Standort
Ludwigshafen per Netzwerkgrafik (Auszug).
Über den Beobachtungszeitraum verursachte jeder Mitarbeitende, der nach einer Infektion
noch auf dem Werksgelände anwesend war (n=3541), durchschnittlich eine enge Kontaktperson.
Dieser Quotient war zu Beginn der Pandemie, im März 2020, mit durchschnittlich 5 verursachten
engen Kontaktpersonen am höchsten.
Die telefonische 24h-Hotline wurde bis zum Ende des Follow-Ups über 25 000-mal durch
die Mitarbeitenden genutzt, wobei der größte Informationsbedarf im März zu Beginn
der Pandemie bestand – mit bis zu 250 täglichen Anruferinnen und Anrufern. Darüber
hinaus wurden im Rahmen von 2 Impfkampagnen auf dem Werksgelände über 60 000 Erst-,
Zweit- und Booster-Impfungen im unternehmenseigenen Impfzentrum durchgeführt ([Abb. 7]).
Abb. 7 Anzahl durchgeführter Corona-Schutzimpfungen im unternehmensinternen Impfzentrum.
Diskussion
Ziel des betrieblichen Pandemiemanagements war es zum einen, Mitarbeitende bestmöglich
vor einer Infektion am Arbeitsplatz zu schützen, und zum anderen, die Produktivität
am Standort aufrechtzuhalten. Damit dies an einem Industriestandort dieser Größe gelingen
kann, bedarf es klarer Zuständigkeiten.
Analog zu einem Krisenstab im öffentlichen Katastrophenschutz trat im Unternehmen
der LAG regelmäßig zusammen, um die Situation aktuell zu beurteilen und notwendige
Maßnahmen anordnen zu können. Nur so gelangen die Umsetzung einheitlicher Regelungen
in allen Betrieben auf dem Werksgelände, eine geordnete Kommunikation nach extern
mit den Behörden und nach intern an alle Mitarbeitenden.
Zudem zeigte sich die Einrichtung der medizinischen Taskforce beim CHM als äußerst
hilfreich. Zu Beginn der Pandemie war die Unsicherheit bei Mitarbeitenden und Management
groß, da nur wenige Informationen zum Infektionsgeschehen und keine eindeutigen Anordnungen
vom Gesetzgeber vorlagen. So unterstützte die Taskforce das Management bei den Entscheidungen
zu Schutzmaßnahmen am Standort bereits ab Februar 2020 durch die Auswertung der aktuellen
Infektionslage und die Sichtung wissenschaftlicher Publikationen – und dies vor Verabschiedung
des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards und entsprechender Coronaverordnungen der Bundesländer.
Die Bewertung der Infektionslage im Betrieb erforderte die möglichst vollständige
Erfassung aller infizierten Mitarbeitenden und deren betrieblichen Kontaktpersonen
in Relation zum regionalen und überregionalen Pandemiegeschehen.
Die Meldung und damit zentrale Erfassung von Infektionsfällen beim CHM erfolgte anfänglich
telefonisch bei einer eigens eingerichteten 24h-Hotline. Mit bis zu 250 Anrufen pro
Tag konnte mit hohem Personalaufwand einerseits das sich verändernde Infektionsgeschehen
gut verfolgt, andererseits der zunehmende Beratungsbedarf der Mitarbeitenden gedeckt
werden.
Das CHM übernahm nach der zeitnahen Erfassung von Infizierten und Kontaktpersonen
auch die datenschutzkonforme Meldung von möglichen werksinternen Infektionsketten
an die zuständigen Gesundheitsämter auf Grundlage eines Vollzugsbeschlusses. Die Ämter
konnten dadurch deutlich entlastet werden. Die Aufforderung zur Absonderung in die
häusliche Isolation erfolgte ausschließlich durch die zuständigen Behörden.
Die Schwierigkeit der Kontaktpersonenerfassung im Betrieb bestand in der zusammenführenden
Beurteilung der Informationen und der Identifikation von Kontaktzeiten gegenüber der
bestätigt infizierten Person. Dabei mussten die Kriterien des RKI zur Kontaktpersonenerfassung
[4] und die unterschiedlichen Vorgaben der Gesundheitsämter aus verschiedenen Bundesländern
berücksichtigt werden.
Im Verlauf der Pandemie hat sich die Anzahl durchschnittlicher Kontaktpersonen von
infizierten Mitarbeitenden tendenziell verringert. Mögliche Ursachen sind eine bessere
Kenntnis der Übertragbarkeit, die Verbesserung von Hygienemaßnahmen, die Anpassung
der RKI-Definition für Risikokontakte und die Reduktion potenzieller Kontaktpersonen
durch mobiles Arbeiten.
Neuinfektionen wurden arbeitstäglich in Form einer eigens entwickelten interaktiven
Werkskarte ([Abb. 4]) abgebildet, so dass sich punktuelle Häufungen von Infektionsfällen im Sinne möglicher
innerbetrieblicher Infektionsketten, „Hotspots“, schneller erkennen und betriebsspezifische
Maßnahmen ableiten ließen. Die frühzeitige Identifizierung und Unterbrechung potenzieller
Infektionsketten verhinderten Personalausfälle und die Abstellung von Anlagen.
Zur Unterbrechung innerbetrieblicher Infektionsketten erwies sich die Vor-Ort-Begehung
im Betrieb als effektiv, um mögliche Ursachen einer Infektionsausbreitung zu identifizieren.
So konnten als Maßnahmen z.B. technische Lüftungsanlagen verändert oder die Maximalbelegung
von Büros oder Besprechungsräumen festgelegt werden. Auch bei größeren Infektionsereignissen
in Deutschland zeigte sich die Notwendigkeit, bestehende Regelungen aus der Arbeitsschutzverordnung
in den Betrieben zu überprüfen und potenzielle Schwachstellen in der Arbeitsorganisation
zu adressieren (siehe u.a. [7]
[8]). Die gemeinsame Vorgehensweise von Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin im Unternehmen
ermöglichte es, intern primärprophylaktische Maßnahmen und bei Bedarf spezielle Interventionen
zu veranlassen. Eine professionelle Umsetzung des betrieblichen Pandemiemanagements
bietet den bestmöglichen Gesundheitsschutz für Mitarbeitende und unterstreicht die
Fürsorgepflicht des Arbeitgebers intern und extern.
Neben der Erfassung von Neuinfektionen und Kontaktpersonen auf dem Werksgelände erbrachte
die epidemiologische Auswertung von Inzidenzwerten der Umgebungslandkreise des Standorts
in Form von Choroplethenkarten ([Abb. 3]) wertvolle Informationen. So konnten der externe Infektionsdruck und das Risiko
von Eintragungen auf das Werksgelände gut eingeschätzt werden. Diese Daten dienten
als Frühindikatoren bezüglich des Infektionsgeschehens in der Umgebung und damit zeitversetzt
auch bei den Mitarbeitenden des Unternehmens. Hierbei wird einerseits ersichtlich,
dass sich die Inzidenzwerte von Mitarbeitenden im Beobachtungszeitraum ähnlich zu
den Inzidenzen der Umgebungslandkreise entwickelten und sich andererseits die vermuteten
Infektionen auf dem Werksgelände durchweg auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau
bewegten ([Abb. 2]).
Insbesondere in den Phasen der Pandemie mit hohen Inzidenzwerten bot sich die Möglichkeit
zum mobilen Arbeiten als wertvolles Instrument zur Reduktion von Kontakten und damit
auch von Infektionen auf dem Werksgelände an. Gerade die mögliche Kontagiosität vor
dem Auftreten von Symptomen spielt eine wesentliche Rolle in der Infektionsausbreitung,
was durch die Reduktion von Präsenzzeiten auf dem Werksgelände eingeschränkt werden
kann (siehe [9]). Als ein weiterer Vorteil des mobilen Arbeitens zeigte sich, dass symptomfreie,
enge Kontaktpersonen in verordneter Quarantäne von zuhause aus weiterarbeiten konnten.
Insbesondere in der Anfangszeit der Pandemie, in der die Quarantänezeit zeitweise
14 Tage umfasste, war diese Vorgehensweise ein nicht unwesentlicher Aspekt, betriebliche
Abläufe aufrechterhalten zu können. Limitationen des mobilen Arbeitens bestehen in
den Bereichen, in denen viele Arbeitsprozesse vor Ort geleistet werden müssen. Hier
haben effektive Schutz- und Hygienemaßnahmen Vorrang.
Es existieren bereits einige Studien und Erfahrungsberichte zum Umgang von (Groß-)Betrieben
mit den Herausforderungen der COVID-19-Pandemie, mit denen sich die in unserem Unternehmen
getroffenen Maßnahmen vergleichen lassen [10]
[11]
[12]
[13]
[14]
[15]. Allgemein lässt sich festhalten, dass die meisten befragten Betriebe ähnliche grundlegende
Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz im Rahmen der Pandemie umgesetzt haben
[11]
[14]
[15]. In einer Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zur
Evaluation von Arbeits- und Infektionsschutzmaßnahmen wurden 724 Arbeitsschutzexpertinnen
und -experten (darunter 147 Personen aus der Industrie) zwischen September und Dezember
2020 online befragt [14]. In dieser Befragung haben mehr als 90% der Befragten aus der Industrie angegeben,
dass Maßnahmen hinsichtlich Unterweisungen, Tragen von Mund/Nasen-Schutz, Zutritt
betriebsfremder Personen, Dienstreisen/Meetings, Räumlichkeiten, Homeoffice, Schutzabständen
sowie Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle umgesetzt wurden [14]. In internationalen Studien wurde als weitere – von uns nicht ergriffene Maßnahme
– die Zugangskontrolle zu Werksgeländen durch Körpertemperaturmessung berichtet [12]
[15]. Hinsichtlich des Zeitpunkts der Implementierung von Maßnahmen gab in der Studie
der BAuA etwa ein Drittel (35%) der Befragten aus der Industrie an, dass in ihrem
Betrieb bereits zwischen Dezember 2019 und Februar 2020 erste Arbeitsschutzmaßnahmen
getroffen wurden, 52% gaben dies für März 2020 an und 13% für danach [14]. In unserem Unternehmen erfolgte eine erste Kommunikation zum Thema COVID-19 im
Januar 2020, während im Februar bereits eine COVID-19-Taskforce am CHM eingerichtet
sowie eine Reisewarnung für Italien erlassen wurde (s. [Abb. 1]). Ein weiteres Befragungsergebnis war, dass Unternehmensleitung, Führungskräfte
und Fachkräfte für Arbeitssicherheit in der Industrie mehrheitlich (zu etwa 90%) in
den Umgang mit der Corona-Pandemie im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheit bei der
Arbeit eingebunden wurden [14]. Auch in unserem Unternehmen wurde, neben der Arbeitsmedizin und der Arbeitssicherheit,
die Unternehmensführung frühzeitig im Rahmen der Zusammenkünfte des LAG in die Bewältigung
der Corona-Pandemie eingebunden. Vergleichsweise selten wurden von der Industrie Maßnahmen
bzgl. psychischer Belastungen (42%) umgesetzt [14], wobei berücksichtigt werden muss, dass die Befragung im ersten pandemischen Jahr
2020 erfolgte. Als Gegenbeispiel kann eine Kampagne zur psychischen Gesundheit der
Abteilung Corporate Health & Safety von IBM angeführt werden, welche darauf abzielt,
den Ist-Zustand der Belegschaft bzgl. psychischer Gesundheit per Befragung zu erfassen
und den Mitarbeitenden den Zugang zu Ressourcen zur Unterstützung der psychischen
Gesundheit zu erleichtern [11]. Indirekt zielen eine derzeit in unserem Unternehmen laufende Gesundheitskampagne
zum Thema Schlaf und die Etablierung eines Kompetenzzentrums für psychische und soziale
Unterstützung ebenfalls auf die psychische Gesundheit ab.
Limitationen
Als Limitation muss angeführt werden, dass die dargestellten Analysen auf Daten beruhen,
welche nicht originär für wissenschaftliche Zwecke, sondern zur Unterstützung und
Information der Taskforce erhoben und evaluiert wurden. Beispielsweise basierte die
Einordnung der vermuteten Infektionsquelle (privat oder am Arbeitsplatz) ausschließlich
auf den Angaben der Mitarbeitenden, sodass in einzelnen Fällen kein eindeutiger Infektionsweg
ermittelt werden konnte. Darüber hinaus sollte bei der Interpretation der Daten berücksichtigt
werden, dass für die Berechnung der unternehmensinternen 7-Tages-Inzidenzraten vereinfacht
von 35 000 BASF-Mitarbeitenden, 15 000 Leasingkräften sowie 35 000 täglich auf dem
Werk anwesenden Personen ausgegangen wurde. Die tatsächliche Anzahl an BASF-Mitarbeitenden
zu Beginn der Pandemie lag bei 33 833 Personen, die Anzahl der Leasingkräfte ist saisonalen,
teilweise starken Fluktuationen unterworfen und kann (wie die Anzahl der auf dem Werk
anwesenden Mitarbeitenden) nur als grobe Annäherung betrachtet werden.
Weiterhin war eine Unterscheidung zwischen Infektionen basierend auf PCR-Testungen
und solchen basierend auf Selbst-/Schnelltests nicht möglich. Analog zu den vom RKI
bereitgestellten Infektionsdaten ist auch in den durch uns erfassten Infektionszahlen
am Standort von einer gewissen Untererfassung (v.a. bei Leasing-Mitarbeitenden) auszugehen.
Schlussfolgerungen
Die kontinuierliche Auswertung von Neuinfektionen mit SARS-CoV-2 in Betrieben erbringt
wertvolle Informationen zur effektiven Steuerung von Schutzmaßnahmen auf dem Werksgelände.
Damit kann zielgerichtet auf Veränderungen der Anzahl an Neuerkrankungen auf dem Werksgelände
reagiert werden.
Auch wenn sich der protektive Effekt einzelner Maßnahmen in seiner Wirksamkeit nur
schwer quantifizieren lässt, zeigt das Ergebnis unseres Vorgehens in Summe ein erfolgreiches
Pandemiemanagement. So konnte bis dato ein Ausfall infrastrukturkritischer Bereiche
verhindert werden.
Unsere Prozesse werden kontinuierlich überarbeitet und der aktuellen Situation angepasst.
Die telefonischen Fallmeldungen wurden durch eine digitale Übermittlung ersetzt. Telefonisch
erfolgen weiterhin Beratungen der Mitarbeitenden. Das darüberhinausgehende Hausrecht
des Arbeitgebers wird an Arbeitsplätzen angewandt, wenn Abstandsregeln aus arbeitstechnischen
Gründen nicht eingehalten werden können.
60 000 durchgeführte COVID-19-Impfungen am Standort haben zur Immunisierungsrate der
Belegschaft beigetragen und das Angebot öffentlicher Impfzentren ergänzt.
Die Mehrphasigkeit des Pandemiegeschehens, mit dem Auftreten von Infektionswellen
und Virusvarianten, hat gezeigt, dass die vorher theoretisch erstellten Pandemiepläne
in Betrieben nur bedingt praxistauglich waren. Nur die kontinuierliche Überprüfung
des Infektionsgeschehens und die flexible Reaktion darauf trägt der Dynamik eines
Pandemiegeschehens Rechnung.
Um für zukünftige pandemische Herausforderungen im betrieblichen Umfeld gerüstet zu
sein, ist es zum einen notwendig, die bestehenden Pandemiepläne zu überarbeiten und
die aktuellen Erfahrungen aus der COVID-19-Pandemie einfließen zu lassen. Daneben
ist eine Optimierung der digitalen Infrastruktur geboten, damit zukünftig eine automatisierte
Datenerfassung schnell und flexibel erfolgen kann. Aspekte des Datenschutzes gilt
es hierbei ebenso zu berücksichtigen wie eine bessere Vernetzung der verschiedenen
unternehmensintern vorhandenen datenhaltenden Stellen. Um diesen Herausforderungen
gerecht zu werden und die Wichtigkeit zu unterstreichen, wurde am CHM eine eigene
Arbeitsgruppe „Pandemic Preparedness“ gegründet, welche sich diesen Fragen zukünftig
widmet.
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Bestmöglicher Schutz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor einer SARS-CoV-2-Infektion
am Arbeitsplatz bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur
sind die 2 wesentlichen Ziele unternehmensspezifischen Pandemiemanagements.
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Die kontinuierliche Erfassung und Analyse von SARS-CoV-2-Neuinfektionen bei Mitarbeitenden
liefern wertvolle Informationen zur effektiven Steuerung von Schutzmaßnahmen im Unternehmen.
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Die Mehrphasigkeit des Pandemiegeschehens, mit dem Auftreten von Infektionswellen
und Virusvarianten, hat gezeigt, dass die vorher theoretisch erstellten Pandemiepläne
in Betrieben nur bedingt praxistauglich waren.
Keypoints
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Protecting employees from SARS-CoV-2 infections at the workplace as best as possible
while maintaining critical infrastructure are the two key objectives of company-specific
pandemic management.
-
The continuous monitoring and analysis of new SARS-CoV-2 cases among employees provides
valuable information for the effective management of protective measures in the company.
-
The multiphase nature of the pandemic, with the occurrence of waves of infection and
virus variants, has shown that the theoretical pandemic plans previously drawn were
only of limited practical use.