Mit dem „Expertenstandard Entlassungsmanagement“s teht ein verbindliches pflegefachliches
Instrument zur Verfügung, das Versorgungskontinuität zu gewährleisten gestattet, den
geregelten Anforderungen an die Versorgung entspricht und eine Option für pflegefachliche
Entwicklung und Klientelorientierung eröffnet. In der pflegerischen Praxis ist meist
unzureichend bekannt, dass eine sozial- und berufsrechtliche Verbindlichkeit zur Umsetzung
der Expertenstandards besteht. Dieser Beitrag zeigt die Bedeutung des pflegerischen
Entlassungsmanagements im Hinblick auf die genannten Facetten.