Zusammenfassung
Manche Heilpflanzen sind nicht als Phyto-Präparat verkehrsfähig, weil sie keine Monographie
erhalten haben. Gründe hierfür sind etwa das Fehlen von Studien oder erhöhte Toxizität.
Pflanzliche Urtinkturen und homöopathische Tiefpotenzen enthalten stoffliche Bestandteile
der Ausgangspflanze. Deshalb kann man sie nicht nur nach dem Simile-Prinzip, sondern
auch nach phytotherapeutischen Prinzipien verordnen. Manche unverdünnt toxischen Heilpflanzen
wie das Adonisröschen sind in Tiefpotenzen erhältlich, die gesundheitlich unbedenklich,
aber noch phytotherapeutisch wirksam sind. Daher lohnt sich der Blick auf Homöopathika,
falls kein Phytotherapeutikum erhältlich ist.
Keywords
Verkehrsfähige Phytotherapeutika - Homöopathika - Zulassung - Registrierung - Toxizität
- Monographie