ergopraxis 2019; 12(01): 8-9
DOI: 10.1055/a-0732-9048
Gesprächsstoff
© Georg Thieme Verlag Stuttgart – New York

Die Schulen kommen zu Wort – Schulgeldfreiheit


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Publication Date:
04 January 2019 (online)

 

    2018 gab es fast wöchentlich neue ausbildungspolitische Entwicklungen. Unter anderem schafften Bayern und Schleswig-Holstein das Schulgeld ab, Nordrhein-Westfalen übernahm 70 % der Ausbildungskosten und ver.di erzielte eine Ausbildungsvergütung für angehende Therapeuten in kommunalen Krankenhäusern und Unikliniken. Was halten eigentlich die Schulen von den Veränderungen? ergopraxis hat nachgefragt.


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    Abb.: Privat

    Kirsten Kusch leitet die Berufsfachschule für Ergotherapie Reutlingen seit 2015 und ist Schriftführerin des Verbandes Deutscher Ergotherapieschulen (VDES) e.V. Die Berufsfachschule gehört zur Volkshochschule Reutlingen und ist somit an einen privaten Träger angeschlossen. Sie verlangt ein monatliches Schulgeld von 433 Euro.

    Frau Kusch, Ihre Schule ist eine „Ergänzungsschule“. Was bedeutet das?

    Private Schulen für Heilmittelerbringer fallen unter das Privatschulgesetz und sind dann entweder eine Ergänzungs- oder eine Ersatzschule. Als Ersatzschulen gelten die privaten Schulen, zu denen es ein staatliches Pendant gibt. Dies ist in Baden-Württemberg bei den Physiotherapie- und Logopädieschulen der Fall. Sie sind also der „Ersatz“ für die öffentliche Schule.

    Da es in meinem Bundesland aber keine staatlichen Ergotherapie- und Podologieschulen gibt, haben wir Ergänzungsschulen – sie „ergänzen“ das vorhandene Schulangebot. Sie erhalten vom Land grundsätzlich weniger finanzielle Unterstützung als Ersatzschulen. Außerdem sind die Physiotherapieschulen bei uns seit 2018 ausbildungskostenfrei beziehungsweise dürfen nur noch ein geringes Schulgeld von maximal 160 Euro fordern. Wir sind aber weiterhin auf das Schulgeld angewiesen, da wir uns sonst nicht finanzieren können. Wenn uns das Land finanziell mehr unterstützen würde, wäre es möglich, unser Schulgeld zu senken oder auch abzuschaffen.

    Viele können sich keine Ausbildung leisten, die über 400 Euro pro Monat kostet. Was muss die Politik tun, damit die Bildungschancen gerechter werden?

    Momentan gibt es in mehreren Bundesländern Diskussionen zum Thema Ausbildungskostenfreiheit. In Bayern, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sind positive Entwicklungen zu beobachten. Die Ausbildung sollte aber in allen Bundesländern kostenfrei sein, damit auch Interessenten mit geringerem finanziellem Hintergrund die Chance haben, einen Therapieberuf zu erlernen. Außerdem würde die Ausbildungskostenfreiheit unter anderem auch dem Mangel an Ergotherapeuten entgegenwirken. Denn sehr viele Arbeitgeber suchen verzweifelt Mitarbeiter.

    Welche Rolle spielt der VDES bei politischen Diskussionen hinsichtlich der Ausbildung?

    Der VDES nimmt regelmäßig an politischen Treffen und Veranstaltungen teil und spricht Politiker jeglicher Ebene an. Außerdem hat er ein Positionspapier zur Zukunft der Ergotherapieausbildung entwickelt, welches in Kürze auf seiner Homepage (www.vdes.de) erscheinen wird. Dabei geht es vor allem um die Akademisierung und Qualitätssicherung. Das Papier verdeutlicht, warum auch wir in Deutschland die Akademisierung benötigen. Als einziges Land in Europa findet die Ausbildung bei uns noch an Berufsfachschulen statt. Uns fehlt die ergotherapeutische Forschung, mit der wir zum Beispiel unsere Behandlungsmethoden wissenschaftlich untersuchen könnten.

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    Abb.: M. Sauerwein

    Eric Raehmisch ist seit 2008 Schulleiter der Schule für Ergotherapie der IB Medizinischen Akademie in Mainz. Sie wird voraussichtlich ab April 2019 an das Landeskrankenhaus Rheinland-Pfalz übergehen und somit von einer privaten zu einer staatlichen Schule werden.

    Herr Raehmisch, wie kommt es dazu, dass Ihre Schule 2019 zur staatlichen Schule wird?

    Es ist schon seit über 20 Jahren meine Vision, die Schulgeldfreiheit voranzutreiben, was nun schon bald Realität wird. Im vergangenen Jahr hat dann das Landeskrankenhaus Rheinland-Pfalz den Übernahmeprozess initiiert.

    Die Angliederung an ein Krankenhaus hat einen enormen Vorteil: Die Ausbildung wird schulgeldfrei. Die Grundlage hierfür ist das Bestreben der Landesregierung, dem Fachkräftemangel in den Gesundheitsberufen entgegenzutreten. Durch diese Übernahme werden Ausbildungs- und Arbeitsplätze im Gesundheitswesen gesichert. Denn das Landeskrankenhaus sichert den Fachkräftenachwuchs im Bereich der Ergotherapie für das eigene Haus, aber auch für andere Arbeitgeber. Eine Kooperation mit der IB Gesellschaft für interdisziplinäre Studien gGmbH, dem bisherigen Schulträger, bleibt aber langfristig bestehen, um von seiner langjährigen Erfahrung zu profitieren.

    Welche Veränderungen erwarten Sie durch die Angliederung an das Landeskrankenhaus?

    Die wichtigste Veränderung ist natürlich, dass unsere Ausbildung schulgeldfrei wird. Der Moment, als wir dies unseren Schülern mitteilten, war hochemotional, die Freude war riesengroß. Ansonsten läuft die Ausbildung in der Schule unverändert: Wir haben nach wie vor 75 genehmigte Schulplätze und beginnen jeweils im Oktober mit den neuen Kursen. Das gesamte hochkarätige Team wird übernommen, und die Ausbildungsinhalte und der Lehrplan, das Mainzer Curriculum, bleiben erhalten. Natürlich ist auch die Klinik daran interessiert, die bestmögliche Ergotherapieausbildung anzubieten, genau wie der bisherige Träger.

    Mit dem neuen Träger ist es gelungen, einen zentralen Krankenhauspartner in der Region für die IB Medizinische Akademie zu gewinnen. Dadurch erschließen sich uns ganz neue Möglichkeiten, vor allem im Bezug auf Praktika und auf interprofessionelle Zusammenarbeit. Das Landeskrankenhaus wird aber sicherlich auch von uns profitieren, insbesondere von den Möglichkeiten, die sich durch die Kooperation mit der IB Hochschule ergeben, vor allem im Hinblick auf das ausbildungsbegleitende Studium.

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    Abb.: Privat

    Dr. Christine Eggert ist seit 2002 Schulleiterin der Städtischen Berufsfachschule für Ergotherapie in München. Die öffentliche Schule verlangt kein Schulgeld, sondern erhält ihre finanziellen Mittel aufgrund des bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes und von der Landeshauptstadt München. Die Schule ist Mitglied im Verband Deutscher Ergotherapieschulen (VDES).

    Frau Dr. Eggert, gibt es einen Unterschied zwischen städtischen und staatlichen Schulen?

    Beide Schulformen gehören zu den öffentlichen Schulen. Allerdings sind die staatlichen Schulen direkt dem bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus unterstellt. Unsere Schule ist dem Referat für Bildung und Sport als zentrale Bildungsbehörde zugeordnet.

    Ein Vorteil, den städtische Schulen genießen, sind Sondermittel, welche der Stadtrat zur Verfügung stellt. So werden beispielsweise zusätzliche Anrechnungsstunden für Qualitätssicherung und -entwicklung bereitgestellt.

    Wie finanziert sich Ihre Schule?

    Die Stadt München kümmert sich als Träger um die Gebäude und deren Ausstattung. Außerdem erhalten wir Haushaltsmittel für Verbrauchsmaterial oder größere Anschaffungen wie Maschinen. Die Personalkosten der Lehrkräfte zahlt ebenfalls die Stadt, sie erhält hierfür vom Freistaat einen Kostenzuschuss von 50 Prozent. Die Schüler zahlen lediglich 5 Euro monatlich, für Exkursionen und als Kopier- und Papiergeld.

    Wie beeinflusst Sie die bayerische „Berufsfachschulordnung nichtärztlicher Heilmittel“?

    In Bayern gibt es ein bindendes Curriculum, egal, ob die Schulen privat oder öffentlich sind. Es gibt vor, welche Unterrichtsfächer und Lehrinhalte in welchem Schuljahr und in welchem Umfang unterrichtet werden. Außerdem regelt die Berufsfachschulordnung unter anderem, wie Leistungsnachweise erhoben werden. Wir sind dazu verpflichtet, die Leistungsnachweise über die gesamte Ausbildungszeit zu benoten. In anderen Bundesländern ist das nicht der Fall. Ich würde mir einheitliche Ausbildungsgesetze wünschen, die deutschlandweit gelten.

    Wie schätzen Sie die jüngsten Veränderungen zur Schulgeldfreiheit ein?

    Ich finde es bedenklich, dass die Veränderungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geschehen. Ich frage mich, welcher Bewerber noch nachvollziehen kann, welche Ausbildungsstätte und -form für ihn am geeignetsten ist.

    Außerdem ist nicht geklärt, wie hoch die finanziellen Mittel sein werden, die die Schulen von ihrem Bundesland erhalten, wenn sie zukünftig kein Schulgeld mehr verlangen. Einige Schulleiter befürchten, dass die Mittel nicht ausreichen werden und sie schließen müssen. Damit wäre dem Fachkräftemangel natürlich nicht geholfen.

    Die Gespräche führte Julia Mischner.


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    Abb.: Privat
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    Abb.: M. Sauerwein
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    Abb.: Privat