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DOI: 10.1055/s-2006-958482
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York
DDG fordert aussagekräftige Studien - Kurzwirkende Insulinanaloga bei Typ 2-Diabetes nicht mehr verordnungsfähig
Publication History
Publication Date:
12 December 2006 (online)
Seit 29. September 2006 ist es Gesetz: Hausärzte und Diabetologen sollen zukünftig alle Patienten mit Diabetes Typ 2 auf kostengünstigeres Humaninsulin einstellen. Das Bundesgesundheitsministerium stimmte diesem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu und strich die Wirkstoffe Insulin Aspart, Insulin Glulisin und Insulin Lispro aus dem Verordnungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen für Diabetes mellitus Typ 2. Die kurzwirksamen Insulinanaloga sind nicht verordnungsfähig, solange sie mit Mehrkosten für die Krankenkassen im Vergleich zu kurzwirksamen Humaninsulin verbunden sind. Der G-BA-Beschluss beruht nach Meinung der Deutschen Diabetes-Gesellschaft (DDG) jedoch auf einer unzureichenden Studienlage.