Dtsch Med Wochenschr 2005; 130(1/2): 50
DOI: 10.1055/s-2005-837377
Leserbriefe

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Propofol statt Midazolam zur Endoskopie - Kommentar

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Publication Date:
13 January 2005 (online)

Herrn Dr. Ziegler ist zu danken, dass dieses nicht nur für die endoskopierenden Gastroenterologen, sondern insbesondere für die Patienten wichtige Thema nochmals kritisch diskutiert wird. In den letzten Jahren hat sich die diagnostische als auch therapeutische Endoskopie rasant weiterentwickelt. Einhergehend mit dieser Entwicklung hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass bei Wunsch eine vom Patienten als ausreichend empfundene Sedierung ärztliche Pflicht ist. Diese ausreichende Sedierung ist mit Midazolam oder einer Kombination Midazolam/Opiat häufig nur in höherer Dosierung mit der Gefahr der Überdosierung und des vom Patienten als äußerst unangenehm empfundenen Narkotikaüberhangs zu erzielen. Aus diesem Grund hat sich das aufgrund seiner extrem kurzen Halbwertszeit gut steuerbare Propofol auch zunehmend in der Endoskopie durchgesetzt. Mehrere Vergleichsstudien haben die Überlegenheit und Sicherheit von Propofol bei den verschiedensten endoskopischen Untersuchungsverfahren dokumentiert. Alleiniger Nachteil ist die fehlende Antagonisierbarkeit, die bei der kurzen Halbwertszeit in der Regel keine Rolle spielt.

Selbstverständlich sollten jedem Arzt, der in einer Endoskopie-Einheit ein Hypnotikum appliziert, die Unterschiede der verschiedenen Hypnotika bekannt sein. Die Anwesenheit eines zweiten, intensivmedizinisch geschulten Arztes ist eine bekannte Notwendigkeit und ist dementsprechend in den Leitlinien der DGVS, Sektion Endoskopie explizit festgeschrieben. Die Behauptung, dass in den „allermeisten Endoskopien“ in Deutschland kein Notfall-Equipment vorhanden wäre und auch andere Voraussetzungen der Überwachung der Patienten nicht gegeben wären, ist nicht nachvollziehbar. Gerade die Endoskopie-Einheiten haben sich in den letzten Jahren einer strikten Qualitätssicherung mit Zertifizierung verschrieben. Allein aus haftungsrechtlichen Gründen wird insbesondere von niedergelassenen endoskopierenden Kollegen bei Propofolgabe immer ein zweiter Arzt hinzugezogen. Insofern sind die Bedenken von Herrn Dr. Ziegler unbegründet.

Zusammenfassend wird aufgrund der Jurisdiktion und der Leitlinie der Fachgesellschaft in deutschen Endoskopieeinheiten Propofol regelhaft von einem zweiten, intensivmedizinisch erfahrenen Kollegen verabreicht. Ein entsprechendes Notfallequipmet steht bereit, um den Patienten eine sichere, aber auch subjektiv angenehme Untersuchung zu ermöglichen.

Prof. Dr. med. Karel Caca

Medizinische Klinik & Poliklinik II, Universität Leipzig

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