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DOI: 10.1055/s-2004-836096
© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York
Beurlaubung aus der stationären Behandlung
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
01. Dezember 2004 (online)

Frage: Ein vollstationär behandelter Patient wünscht während der Behandlung die Klinik für Stunden zur Erledigung dringender persönlicher Angelegenheiten (z. B. Notartermin, Bankangelegenheiten, notwendige Versorgung eines alleingelassenen Haustieres) zu verlassen.
- Ist dies in Anbetracht der neuen DRG-Vergütung statthaft? Gibt es haftungsrechtliche Aspekte bei Patienten, bei denen a) keine gesundheitlichen Risiken oder eine Gefährdung bestehen, b) die gegen ärztliche Empfehlung auf ihren Wunsch das Krankenhaus vorübergehend zu verlassen bestehen? Wie ist dies zu dokumentieren? Oder muss der Patient entlassen werden, obwohl aus medizinischer sicht nichts gegen eine Weiterbehandlung nach der stundenlangen Abwesenheit spricht?
Dr. Andreas Priefler
         Leiter Geschäftsbereich Presse und 			 Öffentlichkeitsarbeit, Deutsche Krankenhausgesellschaft
         (DKG)
         
         Wegelystraße 3
         
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