Dtsch Med Wochenschr 2004; 129(19): 1092
DOI: 10.1055/s-2004-824855
Leserbriefe

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Privatliquidation eines Vertragsarztes gegenüber Kassenpatienten

Zum Beitrag aus DMW 4/2003
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Publication History

Publication Date:
22 July 2004 (online)

Im oben genannten Beitrag in der Nummer 4 diesen Jahres [1] wird ausgeführt, dass einer Kollegin die Zulassung als Vertragsärztin entzogen wurde, weil sie Erst- und Folgeanamnesen im Rahmen der homöopathischen Behandlung privat liquidiert hatte.

Ich verstehe das Urteil nicht. Seit wann ist denn die Erstellung von homöopathischen Anamnesen überhaupt Gegenstand des EBM? Muss jemand, der chinesische Phytotherapie betreibt und dies selbstverständlich privat in Rechnung stellt, mit einer ähnlichen Einschätzung rechnen?

Literatur

  • 1 Rieger H -J. Privatliquidation eines Vertragsarztes gegenüber Kassenpatienten.  Dtsch Med Wochenschr. 2003;  128 157

Dr. med. Georg Becher

Keltenweg 14

85232 Bergkirchen

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