Dtsch Med Wochenschr 2017; 142(10): 773
DOI: 10.1055/s-0043-108186
Leserbrief
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

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Reinhard P. T. Rychlik
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Publication Date:
17 May 2017 (online)

„Von Äpfeln und Birnen“ – so titeln die Autoren ihren Leserbrief. Es sind jedoch nur „Äpfel mit Äpfeln“ verglichen worden. „Birnen“ waren nicht Gegenstand der Untersuchung und Äpfel und Birnen können nicht zustande kommen, weil die zugrundeliegende Methodik des Propensity-Matching dies nicht zulässt.

Wenn dagegen andere Statistiken wie z. B. die G-BA-Statistiken „Umsetzung der SAPV-Richtlinien für das Jahr 2015“ mit einer solchen Methodik verglichen werden, kann es zum Vergleich von „Äpfeln und Birnen“ kommen. Deshalb ist dies nicht zulässig. Propensity-Score ist inhärent immer stringent, die interne Validität beträgt 100 %.

Zur äußeren Validität ist zu sagen, dass die Versorgung onkologischer Patienten in der Tat eine Domäne der SAPV ist, aber auch von spezialisierten Schwerpunktpraxen und Krankenhäusern abgebildet wird, während die AAPV hier nur rudimentär in Erscheinung tritt. Gerade aus diesem Grund entfielen onkologische Erkrankungen als Matching-Kriterium.

Die höheren Arzneimittelkosten können deshalb auch nicht der onkologischen Betreuung zugeordnet werden. Im Gegenteil: Diese Kosten wären dann um ein Mehrfaches höher ausgefallen. Im Übrigen verwundern die höheren Arzneimittelkosten keinesfalls, da eine Spezialisierung immer zu höheren Kosten führt. Die Frage ist: Welcher Nutzen steht diesen höheren Kosten gegenüber? Für Palliativpatienten definiert sich dieser als Lebensqualität. Daten hierzu liegen uns aber nicht vor.

Arzneimittelverordnungen bei Palliativpatienten sind genauso vielschichtig (Menge, Preis, Originalia etc.) wie Krankenhauseinweisungen. Diese sind trotz Anspruch vielleicht aber weder von SAPV noch AAPV lösbar, sondern systemimmanent und gesellschaftlich präjudiziert.

Deutlich wird jedoch, dass möglicherweise eine weitere Domäne der SAPV die Pflegevermeidung ist. Im Sinne der Opportunitätskosten zur Pflegeversicherung ein durchaus interessanter Aspekt.

Den Hinweis auf den wachsenden Stellenwert der Palliativmedizin greifen wir gerne auf ebenso wie die Feststellung der Autoren, dass die SAPV in „vielen Fällen zu spät verordnet“ wird. Dieser frühere Zeitpunkt muss offenbar noch intensiver diskutiert werden.

Dies wollten wir aber exakt mit dieser Publikation erreichen: AAPV und SAPV stehen nicht in Konkurrenz. Deutlich wird aber auch, dass bei der einen weniger schwierigen Behandlung über die Arzneimittelversorgung und -kosten sowie über die Krankenhausbehandlung und deren Kosten in diesem Kontext besonders nachgedacht werden sollte. Beide Kostenblöcke gehören zu den höchsten im deutschen Gesundheitswesen.

Für die betroffenen Patienten und ihre Angehörigen bleibt abschließend der Wunsch, die Lebensqualitätsverbesserung deutlich herauszustellen und damit auch einer wissenschaftlichen Beurteilung zugängig zu machen.