Liegt der Ehemann nach einem Unfall im Koma, glaubt seine Frau, über die medizinische Versorgung entscheiden zu können. Erleidet der hochbetagte Vater einen Schlaganfall und ist nicht mehr ansprechbar, möchte sein Sohn für ihn zu einer Therapie einwilligen. Auch wenn solche Szenarien häufig vorkommen – ohne eine Vorsorgevollmacht sind sie nicht möglich. Welche Punkte wie geregelt werden müssen, ist nicht nur für die Betroffenen wichtig – auch medizinisches Personal sollte genau Bescheid wissen.