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Dtsch Med Wochenschr 1980; 105(39): 1338-1339
DOI: 10.1055/s-0029-1237064
DOI: 10.1055/s-0029-1237064
Arztrecht
© 1980 by Georg Thieme Verlag, Stuttgart
Probleme bei der Anordnung der Blutentnahme nach § 81 a StPO
Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
28. Juli 2009 (online)

Zusammenfassung
Periodisch, meist anläßlich eines spektakulären Einzelfalles, wird die Frage aufgeworfen, ob ein Arzt verpflichtet ist, eine Blutentnahme nach § 81 a StPO vorzunehmen, unter welchen Umständen er die Entnahme verweigern darf oder zu ihrer Vornahme nicht berechtigt ist und welche straf-, beamten- und (oder) arbeitsrechtlichen Folgen sein Verhalten nach sich ziehen kann. Wie sehr dabei die Meinungen auseinandergehen, zeigen die kürzlich zwischen Baur und Slegmund-Schultze sowie die zwischen Narr und Berensmann äusge-tragenen Kontroversen (1).