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Dtsch Med Wochenschr 1986; 111(5): 191-195
DOI: 10.1055/s-0029-1236379
DOI: 10.1055/s-0029-1236379
Arztrecht
© 1986 by Georg Thieme Verlag, Stuttgart
Ärztliche Konflikte bei der Leichenschau im Krankenhaus
Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
30. Juli 2009 (online)
Zusammenfassung
Die allgemeine Leichenschaupflicht ist in den Bestattungsgesetzen und entsprechenden Durchführungsverordnungen der einzelnen Bundesländer festgelegt. Nach im wesentlichen übereinstimmenden Regelungen ist jede menschliche Leiche ärztlich zu untersuchen, bei Anhaltspunkten für einen nicht natürlichen Tod muß die nächste Polizeidienststelle verständigt werden.