Dtsch Med Wochenschr 1917; 43(7): 206-207
DOI: 10.1055/s-0028-1144294
© Georg Thieme Verlag, Stuttgart

Der Schutz vor Infektionskrankheiten in Kinderheimen und Krippen

J. Bauer in Düsseldorf
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Publication Date:
24 August 2009 (online)

Zusammenfassung

Kinderheime, Krippen und Kinderbewahranstalten, wie sie durch den Krieg in großer Anzahl entstanden sind, sollen jeden Neuankömmling als infiziert betrachten. Der Neuaufgenommene wird, sofern er Masern und Keuchhusten noch nicht überstanden hat, 14 Tage, sonst 7 Tage in einem Einzelzimmer oder Boxe abgesondert. Erst dann kommt er in die gemeinschaftlichen Räume. Es wird vorgeschlagen, daß der einen Infektionskranken behandelnde Arzt dem Patienten ein Zeugnis darüber ausstellt, daß er die betreffende Infektionskrankheit überstanden hat, sofern es sich um eine Krankheit handelt, die im allgemeinen eine langdauernde Immunität hinterläßt, also um Masern, Scharlach, Keuchhusten im kindlichen Alter im besonderen.

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