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DOI: 10.1055/s-0028-1144294
Der Schutz vor Infektionskrankheiten in Kinderheimen und Krippen
Publication History
Publication Date:
24 August 2009 (online)
Zusammenfassung
Kinderheime, Krippen und Kinderbewahranstalten, wie sie durch den Krieg in großer Anzahl entstanden sind, sollen jeden Neuankömmling als infiziert betrachten. Der Neuaufgenommene wird, sofern er Masern und Keuchhusten noch nicht überstanden hat, 14 Tage, sonst 7 Tage in einem Einzelzimmer oder Boxe abgesondert. Erst dann kommt er in die gemeinschaftlichen Räume. Es wird vorgeschlagen, daß der einen Infektionskranken behandelnde Arzt dem Patienten ein Zeugnis darüber ausstellt, daß er die betreffende Infektionskrankheit überstanden hat, sofern es sich um eine Krankheit handelt, die im allgemeinen eine langdauernde Immunität hinterläßt, also um Masern, Scharlach, Keuchhusten im kindlichen Alter im besonderen.