Dtsch Med Wochenschr 1939; 65(43): 1608-1609
DOI: 10.1055/s-0028-1141160
Standesangelegenheiten

© Georg Thieme Verlag, Stuttgart

Anordnung über die Honorarverteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Deutschlands während des Krieges1

 Grote
  • Berlin, 20. IX. 1939
1 Die praktische Durchführung dieser Anordnung, die mit Wirkung vom 1. X. 1939 in Kraft gesetzt ist, erfordert noch die Klärung zahlreicher Einzelfragen, die in den demnächst erscheinenden Durchführungsbestimmungen erfolgen soll. Da umfangreiche Vorarbeiten zu leisten sind, ist nicht damit zu rechnen, daß schon die im Laufe des Oktober fällige Auszahlung nach den neuen Bestimmungen berechnet werden kann. Jeder Kassenarzt erhält daher im Oktober zunächst einen Betrag in Höhe seiner üblichen Monatszahlung.
Weitere Informationen

Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
05. Mai 2009 (online)