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DOI: 10.1055/s-0028-1131256
© Georg Thieme Verlag, Stuttgart
Endocarditis lenta bei Kriegsteilnehmern und Kriegsgefangenen
Erfahrungen bei der Beurteilung von VersorgungsansprüchenPublikationsverlauf
Publikationsdatum:
21. April 2009 (online)

Zusammenfassung
Ein bedrohliches Ansteigen von Erkrankungen an Endocarditis lenta wird in den letzten Jahren aus mehreren deutschen Universitätskliniken mitgeteilt.
Vorzugsweise sind Männer im dritten und vierten Lebensjahrzehnt erkrankt, die vielfach am Kriege teilgenommen und längere Zeit in Gefangenschaft verbracht haben.
Diese Hinweise gaben Veranlassung zur Untersuchung der Frage, unter welchen Voraussetzungen diese Erkrankung als Schadensfolge nach dem Bundesversorgungsgesetz anzusehen ist.
Das Zustandekommen der Endocarditis lenta ist von drei Voraussetzungen abhängig: 1. Dem Eintritt geeigneter Krankheitskeime in den Körper, 2. der Herabsetzung der allgemeinen Widerstandskraft, 3. der Sensibilisierung des Endokards.
Der Gutachter hat die Aufgabe, zu beurteilen, ob — und welche der genannten — Bedingungen der Pathogenese mit unmittelbaren Kriegseinflüssen in ursächlichem Zusammenhange stehen.