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DOI: 10.1055/s-0028-1129989
© Georg Thieme Verlag, Stuttgart
Zur Anzeige der Mandelausschälung
Publication History
Publication Date:
05 May 2009 (online)

Zusammenfassung
Die Anzeige zur Mandelausschälung im Kindesalter ist gegeben bei zu Stenose der oberen Luftwege führender Tonsillarhypertrophie, bei rezidivierenden Anginen und Mandelabszessen, ferner bei Gelenkrheumatismus zur Verhütung von Herzerkrankungen, dann bei Endokarditis, Myokarditis und Nephritis. Bei letzteren Erkrankungen, wenn mit großer Wahrscheinlichkeit ein tonsillärer Eiterherd vermutet wird. Eine systematische Untersuchung der Tonsillen bei bester Beleuchtung ist in jedem Krankheitsfalle notwendig. In anscheinend reizlosen Mandeln sitzen häufig latente Eiterherde, die in Beziehung zu fernliegenden anderen Organen stehen können. Geringe Temperatursteigerungen sind oft das einzige Symptom eines chronischen Mandelinfektes. Gemeinsame Beratung mit einem Halsfacharzt ist in jedem Zweifelsfalle dringend erwünscht. Die Anamnese läßt oft völlig im Stich, besonders bei Kranken, die sich im 5.—6. Lebensjahrzehnt befinden. Die Tonsillektomie auch bei diesen Fällen ist ohne wesentliche Gefahr (Vorbehandlung der Kranken mit Gelatine, Nachbehandlung mit Atophanyl-Novokain und Clauden). Bei jeder Gelenkentzündung ist eine wiederholte Untersuchung der Tonsillen besonders nötig. Auch bei Nachschüben im Verlaufe einer Arthritis deformans, dann bei Neuralgien und Neuritiden ist neben Herden in den Tonsillen besonders auf Zahngranulome zu fahnden.