Dtsch Med Wochenschr 1929; 55(40): 1680-1682
DOI: 10.1055/s-0028-1127335
Gesundheits- und Krankenfürsorge

© Georg Thieme Verlag, Stuttgart

Röntgenschädigungen beim Hilfspersonal

M. Friesleben in Beelitz (Heilstätten)
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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
13. August 2009 (online)

Zusammenfassung

  1. Nach der umfangreichen Umfrage des Reichsgesundheitsamtes und nach eigenen Ermittlungen sind Röntgenschädigungen des Hilfspersonals häufiger, als bisher im allgemeinen angenommen wurde.

  2. Die Röntgenschädigungen des Hilfspersonals ereigneten sich in der überwiegenden Mehrzahl (94%) in medizinischen Betrieben (Krankenhäuser, Röntgeninstitute), nur in geringer Zahl (6%) in industriellen Betrieben.

  3. In der Literatur nicht aufzufinden waren Fälle von Röntgenschädigungen der Rachenschleimhaut. Ein Gutachten betont in dem einen Fall, daß die beobachteten Schädigungen der Rachenschleimhaut eine große Aehnlichkeit mit den auf der Haut auftretenden Röntgenschädigungen besitzen.

  4. Bisher wenig beachtet zu sein scheint die Schädlichkeit des Haltens von Zahnfilmen mit ungeschützten Händen während der Röntgenaufnahmen.

  5. Die Verwendung der Röntgenstrahlen zu technischen Zwecken ist in Deutschland in langsamer Zunahme begriffen.

  6. Das Röntgenpersonal ist überall periodischen ärztlichen Untersuchungen (einschließlich Blutuntersuchung) zur frühzeitigen Aufdeckung von Röntgenschädigungen zu unterziehen.

  7. Die Einführung von Pflichtkollegs in Röntgenkunde im medizinischen Studienplan erscheint wünschenswert.

  8. Das Arbeiten mit Röntgenstrahlen zu medizinischen Zwecken ist nur Aerzten zu gestatten und von einer staatlichen Lizenz abhängig zu machen. Die konzessionierten Röntgenbetriebe sind unter fortlaufende staatliche Aufsicht zu stellen.