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DOI: 10.1055/s-0028-1127315
Erfahrungen und Zwischenfälle bei der Plasmochinbehandlung autochthoner Malaria in den Tropen
Publication History
Publication Date:
13 August 2009 (online)

Zusammenfassung
1. 103 Fälle autochthoner Malaria wurden mit Plasmochin bzw. Plasmochin compositum behandelt.
2. Bestätigung der Angaben von Mühlens, daß mit täglichen Dosen von 0,12 g Plasmochin bei Tertiana und von 0,06 g Plasmochin und 0,75 g Chinin bei Doppelinfektionen und Tropica im allgemeinen ein guter parasitozider Effekt erzielt wurde.
3. Bei Doppelinfektionen, wo anfänglich im peripherischen Blut nur eine Parasitenart zu finden ist, hat das reine Plasmochin eine ausgesprochen provokatorische Wirkung auf Tropicaformen und das Plasmochin compositum eine solche auf Tertianaparasiten.
4. Es ist auffallend, daß in diesen Fällen zwar reines Plasmochin provokatorisch auf Tropicaschizonten und Halbmonde wirkt, daß dagegen nach Plasmochin compositum nur Tertiana schizonten, nie aber Tertiana gameten auftreten.
5. Nach Medikation von reinem Plasmochin auftretende Tropicaringe zeigen eine gewisse „Gewöhnung” und sind schwerer beeinflußbar, als wenn sofort Plasmochin compositum gegeben wird. Ebenso hat man bei ungenügender Plasmochinbehandlung den Eindruck, daß eine gewisse, relative „Festigkeit” entsteht.
6. Tropicahalbmonde können gelegentlich während der Plasmochinbehandlung erstmalig oder auch wieder auftreten, auch erst nach mehreren Wochen und nach sehr viel höheren Gaben als 0,15 g.
7. Mehr oder weniger ernste Nebenwirkungen, von einfacher Zyanose und Magenschmerzen bis zu schwerster Hepatie werden verhältnismäßig häufiger in den Tropen beobachtet.
8. In unserer Versuchsreihe sahen wir fast stets stärkere zyanotische Zustände, oft mit Urobilin und Urobilinogenausscheidung im Urin, verhältnismäßig geringe Magenbeschwerden, aber vereinzelte Blutkrisen mit starker regenerativer Linksverschiebung.
9. Eine besonders schwere „toxische Schädigung des weißen Blutbildes mit schwerer Ausschwemmung geschädigter Knochenmarkselemente” wird beschrieben als „buntes Blutbild”, wie es bei Flecktypus und Variola (V. Schilling) sowie Pemphigus vegetans (Hasselmann) vorkommt.
10. Wegen der toxischen Nebenwirkungen sollte Plasmochin nur unter ständiger ärztlicher Kontrolle gegeben werden. Seine Anwendung als Prophylaktikum ist nicht gerechtfertigt und sein Verkauf sollte unter Rezeptzwang gestellt werden.