Zusammenfassung
1. Trinkerheilstätten können nur in Zusammenarbeit einer dauernden Betreuung der Alkoholkranken
durch Fürsorgestellen sowie durch die verschiedenen Abstinenzvereinigungen eine nützliche
Funktion verrichten.
2. Im allgemeinen ist eine monatelange Zurückhaltung in einer Heilstätte erforderlich.
3. Die Bestrebungen der Heilstätten werden oft durchkreuzt durch Rückfälligkeit der
Patienten während Beurlaubungen, durch wirtschaftliche Schwierigkeiten und durch teilweise
ungeeignetes Patientenmaterial.
4. Für rückfällige Trinker sind besondere, geschlossene Abteilungen angezeigt.
5. Es ist mit eine Hauptaufgabe der Fürsorgestellen, die wirtschaftlichen Schwierigkeiten
der Familie des Trinkers während seiner Heilstättenbehandlung zu beheben.
6. Für die offenen Heilstätten empfiehlt sich eine besondere Auswahl des Krankenmaterials.
Zweckmäßig wäre eine Vorbehandlung sämtlicher Alkoholkranken in geschlossenen, psychiatrisch
geleiteten Anstalten und Ueberweisung der geeignet Erscheinenden in offene Trinkerheilstätten.