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DOI: 10.1055/s-0028-1127268
© Georg Thieme Verlag, Stuttgart
Ueber Trinkerheilstätten1)
1) Vortrag, gehalten am 22. I. 1929 im Lehrgang für Trinkerfürsorge des Deutschen Vereins gegen den Alkoholismus.Publication History
Publication Date:
06 August 2009 (online)
Zusammenfassung
1. Trinkerheilstätten können nur in Zusammenarbeit einer dauernden Betreuung der Alkoholkranken durch Fürsorgestellen sowie durch die verschiedenen Abstinenzvereinigungen eine nützliche Funktion verrichten.
2. Im allgemeinen ist eine monatelange Zurückhaltung in einer Heilstätte erforderlich.
3. Die Bestrebungen der Heilstätten werden oft durchkreuzt durch Rückfälligkeit der Patienten während Beurlaubungen, durch wirtschaftliche Schwierigkeiten und durch teilweise ungeeignetes Patientenmaterial.
4. Für rückfällige Trinker sind besondere, geschlossene Abteilungen angezeigt.
5. Es ist mit eine Hauptaufgabe der Fürsorgestellen, die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Familie des Trinkers während seiner Heilstättenbehandlung zu beheben.
6. Für die offenen Heilstätten empfiehlt sich eine besondere Auswahl des Krankenmaterials. Zweckmäßig wäre eine Vorbehandlung sämtlicher Alkoholkranken in geschlossenen, psychiatrisch geleiteten Anstalten und Ueberweisung der geeignet Erscheinenden in offene Trinkerheilstätten.