Dtsch Med Wochenschr 1930; 56(49): 2082-2084
DOI: 10.1055/s-0028-1126105
© Georg Thieme Verlag, Stuttgart

Ueber Organtherapie bei Lungentuberkulose

J. Leitner
  • Aus der Lungenheilanstalt Bad Reiboldsgrün i. Vogtl. (Leitender Arzt: San.-Rat Dr. Gebser)
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Publication Date:
05 May 2009 (online)

Zusammenfassung

Bei 41 Fällen von Lungentuberkulose (in 15 Fällen mit Larynxbeteiligung) wurde eine länger dauernde Behandlung mit Milzextrakt durchgeführt, deren elektiv günstige Wirkung bei Tuberkulose von mehreren Autoren gerühmt wurde (Ruttgers und Kamsler, Bayle, Mattausch). Es handelte sich um schwere, offene, zum größten Teile kavernöse, aktive Erkrankungen, bei denen eine andere Behandlung (außer Ruhetherapie) nicht in Frage kam. Von diesen 41 Kranken war bei 24 keine Beeinflussung des Krankheitsverlaufes durch die Milztherapie erkennbar. Von den anderen 17 Kranken zeigte ein Kranker mit exsudativer Tuberkulose sehr gute Besserung sowohl der Allgemeinerscheinungen (Temperatur, Gewicht usw.), wie des klinischen Befundes (physikalisch, hämatologisch, Sputumbefund) auch das Röntgenbild ließ eine dementsprechende Veränderung (zirrhotische Umwandlung) erkennen. Die Tuberkulose wurde latent. Bei den anderen 16 Fällen beschränkte sich die Besserung vorwiegend auf die allgemeinen Erscheinungen, dagegen hat sich der physikalische und röntgenologische Organbefund nicht über das gewohnte Maß hinausgehend gebessert; die Progredienz wurde aufgehalten, die Fälle wurden vorübergehend stationär, die Prognose blieb aber weiter zweifelhaft. Eine von Hutter gerühmte Besserung des Kehlkopfbefundes konnten wir nicht beobachten. Wir konnten also mit der Milztherapie nicht so außerordentlich günstige Erfolge erreichen wie die obengenannten Autoren, sondern nur mäßige Besserungen, die bei anderer Tuberkulosetherapie auch nicht ungewöhnlich sind. Vorzug dieser Therapie ist ihre gänzliche Ungefährlichkeit (wir haben nie eine schädliche Reaktion beobachtet); deshalb und angesichts der günstig beeinflußten Fälle halten wir einen Versuch mit der Milztherapie bei schweren Fällen für berechtigt.