Dtsch Med Wochenschr 1930; 56(14): 578-580
DOI: 10.1055/s-0028-1125620
© Georg Thieme Verlag, Stuttgart

Zur Kenntnis der Masernepidemien

Johann v. Bókay in Budapest
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Publication Date:
05 May 2009 (online)

Zusammenfassung

Die Meldepflicht für Masern halte ich nicht nur aus rein wissenschaftlichen Gründen, sondern auch aus praktischen für unumgänglich notwendig, denn ohne genaue Morbiditätsstatistik erhält man kein klares Bild von der Epidemie, und die nötigen behördlichen Verfügungen können nicht zur rechten Zeit veranlaßt werden. In Budapest besteht die Meldepflicht seit 1882. In Budapest änderte sich der Charakter der Masern in den letzten Jahren kaum, auch konnte eine Umwandlung der Masern aus obligater zu fakultativer Krankheit nicht festgestellt werden. Obwohl die Mortalität seit 1926 eine niedrigere ist, was für eine Abschwächung des Masernvirus spräche, konnten wir eine Aenderung des Krankheitsbildes nicht wahrnehmen und auch ein dichterer Auftritt abortiver Fälle konnte nicht registriert werden.

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