Dtsch Med Wochenschr 1954; 79(45): 1659-1661
DOI: 10.1055/s-0028-1119939
Klinik und Forschung

© Georg Thieme Verlag, Stuttgart

Akuter Atemstillstand bei Stellatumblockaden

H. Wiehler
  • Landeskrankenhaus für Hirn-, Rückenmark- und Nervenverletzte in Alzey/Rhh. (Chefarzt: Dr. med. E. Rehwald), Neurochirurgische Abteilung (Leit. Arzt: Dr. C. Christ)
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Publication Date:
03 May 2009 (online)

Zusammenfassung

Es werden zwei schwere Zwischenfälle bei Stellatumblokkaden beschrieben.

Wir empfehlen, diesen Eingriff ausschließlich im klinischen Betrieb auszuüben.

Liegt ein akuter Atemstillstand vor, so muß die künstliche Atmung lange genug durchgeführt werden, so lange, wie die Herztätigkeit noch fortbesteht. In unseren beiden Fällen führte die künstliche Beatmung nach ein bzw. zwei Stunden zum Erfolg, nachdem die üblichen medikamentösen Analeptika versagt hatten.

Wegen der Gefahr eines akuten Atemstillstandes sollte jeder Patient nach einer Stellatumblockade mindestens 10 Minuten unter ärztlicher Aufsicht stehen.

Die sensible und motorische Halbseitenstörung auf der Seite der Stellatumblockade in unserem zweiten Fall läßt daran denken, daß ein Schock der motorischen und sensiblen Rückenmarkzellen über die Rami communicantes albi hervorgerufen wurde, worauf auch ein ähnlicher Fall von Nussell hinweist.