Zur Frühdiagnose des Plattenepithelkarzinoms am Collum uteri
Zusammenfassung
1. Morphologisch erkennbare Vorstadien der Karzinomentstehung sind am Collum uteri
nicht nachweisbar.
2. Dagegen läßt sich für den geübten Histologen eine Entscheidung zwischen gutartiger
und bösartiger Epithelproliferation durchaus treffen. Seltene zweifelhafte Befunde
lassen sich durch klinische Beobachtung und Kontrolluntersuchungen klären.
3. Die Malignitätsdiagnose beruht auf drei Kriterien: Veränderungen im Epithel selber,
Veränderungen im Verhältnis zwischen Epithel und Bindegewebe und letztlich Zerstörung
der Gewebe. Es wäre „widerspruchsvoll und unlogisch”, wenn man
für eine Karzinomdiagnose nur das letzte Kriterium gelten lassen wollte (Robert Meyer).
4. Für eine Karzinomdiagnose genügt also auch das Vorhandensein eines karzinomatösen
Oberflächenbelags ohne Tiefeninfiltration.
5. Die besten Ergebnisse in der Karzinomfrühdiagnose des Kollumkarzinoms zeigen sich
bei einer Synthese von Kolposkopie, Zytologie und Histologie.
6. Die Zytologie wird zweckmäßig als Suchtest vorgeschaltet, da mit ihr die beste
Selektion in der Krebssprechstunde möglich ist.
7. Die Kolposkopie dient zur Feststellung atypischer oder uncharakteristischer Portiobezirke,
von denen sofort (ambulant) eine gezielte Probeentnahme zur histologischen Klärung
erfolgen muß. Entscheidend bleibt immer die Histologie.
8. Die histologische Bezeichnung „einfach-atypisches Epithel” ist nicht gleich „einfach-atypisches
Epithel”. Es handelt sich um sehr verschiedenartige, aber völlig harmlose Epithelproliferationen,
denen eine Beziehung zur Malignität nicht zuerkannt werden kann.
9. Die histologische Bezeichnung „gesteigert-atypisches Epithel” ist nicht gleich
„gesteigert-atypisches Epithel”. Zum Teil handelt es sich um reversible, proliferative
Prozesse am Plattenepithel, zumeist aus entzündlicher Ursache, zum anderen Teil um
Oberflächenkarzinome oder Karzinome mit papillärem oder beginnend infiltrierendem
Tiefenwachstum.
10. Wenn es sich nach einem der vorgenannten Kriterien um Karzinom handelt, dann muß
diese Diagnose auch ausgesprochen werden. Weder der Kliniker noch der Patient entscheiden,
was Karzinom ist und was nicht, sondern allein der Histologe, der die Verantwortung
dafür trägt.
11. Zur Therapie des Oberflächenkarzinoms genügt die Totalexstirpation des Uterus
ohne Anhänge und ohne Nachbestrahlung, in besonderen Fällen auch die hohe Portioamputation.
Nichtkarzinomatöses atypisches Epithel verlangt keinerlei Behandlung.
12. An unserem Material konnten auf diese Weise in den letzten 2 Jahren 61 Oberflächenkarzinome
durch Totalexstirpation oder hohe Portioamputation erfolgreich behandelt, dagegen
1089 unnötige Portioamputationen nach Bonney vermieden werden.