Endoskopie heute 2009; 22(1): 57
DOI: 10.1055/s-0028-1098823
Stellungnahme

© Georg Thieme Verlag Stuttgart ˙ New York

Stellungnahme zur Stellungnahme

betr. Artikel PEG-Wechsel – ambulant oder stationär?
P. N. Meier in Endoskopie heute 2008; 21: 248
W. Rösch, H. Gießler
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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
13. März 2009 (online)

Aufgabe der Gutachter- und Schlichtungsstellen für ärztliche Behandlungen bei den Landes­ärztekammern ist es, Beschwerden über ärztliche ­Behandlungen nachzugehen, um eine juristische Auseinandersetzung nach Möglichkeit zu vermeiden.

Im vorliegenden Fall ging es um das Problem ­einer verstopften PEG-Sonde, ein Problem, dem sich auch viele Gastroenterologen in der ambulanten Praxis relativ häufig gegenüberstehen.

Das Problem lässt sich auf dreifache Weise lösen: (1) Versuch der Rekanalisation mittels Seldinger-Draht, (2) Wechsel der verstopften PEG-Sonde am langen Zügel, (3) Neuanlage der PEG, ins­besondere bei infiziertem Sondenkanal. Nur im letztgenannten Fall erscheint eine stationäre Aufnahme gerechtfertigt.

Primär hätte die Patientin, die gegen 11:30 Uhr in der Notaufnahme nach telefonischer Ankündigung vorstellig wurde, in der Endoskopieabteilung vorgestellt werden müssen – so die Meinung der Gutachterkommission –, um die Verfahren (1) oder (2) zum Einsatz zu bringen. Dazu sind sicher keinerlei Laboruntersuchungen nötig. Angesichts der Notwendigkeit einer Wiederherstellung der PEG-Funktion zur Vermeidung einer drohenden Exsikkose hätte man bei dem praktisch fehlenden Risiko sogar von einer sogenannten hypothetischen Einwilligung ausgehen können; die Patientin war allerdings voll geschäftsfähig. Uns ist keine Publikation bekannt, in der über Komplikationen der Verfahren (1) oder (2) berichtet wird; von einer vitalen Gefährdung der Patientin bei ambulantem Prozedere auszugehen, ist deshalb nicht nachvollziehbar.

Die mehrtägige Antibiose – initial wohl als peri­operati initiiert – hat mit großer Wahrscheinlichkeit die pseudomembranöse Kolitis ausgelöst, die kurz nach der Entlassung eine 2-wöchige stationäre Behandlung erforderlich machte. Bei entsprechender Organisation – vielerorts wird ein PEG-Wechsel auf der Trage des Krankenwagens vorgenommen, um den Patienten umgehend wieder in die Pflegeeinrichtung entlassen zu können – und Flexibilität hätte nach Meinung der Kommission eine Überprüfung der verstopften Sonde und gegebenenfalls ein PEG-Wechsel inner­halb weniger Minuten vorgenommen werden können. Die im vorliegenden Fall durch die stationäre Aufnahme der Krankenkasse bzw. der Ver­sichertengemeinschaft entstandenen unnö­tigen Kosten waren für die Kommission ohne ­Bedeutung, sollten von den Kritikern aber mit­bedacht werden.

Prof. Dr. med. W. Rösch

Gutachter- und Schlichtungsstelle für ärztliche Behandlungen bei der Landesärztekammer Hessen

Im Vogelsgesang 3

60488 Frankfurt am Main

Telefon: 0 69 / 76 60 78

Fax: 0 69 / 76 75 29 41

eMail: wolfgang.roesch@online.de

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