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DOI: 10.1055/s-0028-1098823
© Georg Thieme Verlag Stuttgart ˙ New York
Stellungnahme zur Stellungnahme
betr. Artikel PEG-Wechsel – ambulant oder stationär?P. N. Meier in Endoskopie heute 2008; 21: 248
Publication History
Publication Date:
13 March 2009 (online)

Aufgabe der Gutachter- und Schlichtungsstellen für ärztliche Behandlungen bei den Landesärztekammern ist es, Beschwerden über ärztliche Behandlungen nachzugehen, um eine juristische Auseinandersetzung nach Möglichkeit zu vermeiden.
Im vorliegenden Fall ging es um das Problem einer verstopften PEG-Sonde, ein Problem, dem sich auch viele Gastroenterologen in der ambulanten Praxis relativ häufig gegenüberstehen.
Das Problem lässt sich auf dreifache Weise lösen: (1) Versuch der Rekanalisation mittels Seldinger-Draht, (2) Wechsel der verstopften PEG-Sonde am langen Zügel, (3) Neuanlage der PEG, insbesondere bei infiziertem Sondenkanal. Nur im letztgenannten Fall erscheint eine stationäre Aufnahme gerechtfertigt.
Primär hätte die Patientin, die gegen 11:30 Uhr in der Notaufnahme nach telefonischer Ankündigung vorstellig wurde, in der Endoskopieabteilung vorgestellt werden müssen – so die Meinung der Gutachterkommission –, um die Verfahren (1) oder (2) zum Einsatz zu bringen. Dazu sind sicher keinerlei Laboruntersuchungen nötig. Angesichts der Notwendigkeit einer Wiederherstellung der PEG-Funktion zur Vermeidung einer drohenden Exsikkose hätte man bei dem praktisch fehlenden Risiko sogar von einer sogenannten hypothetischen Einwilligung ausgehen können; die Patientin war allerdings voll geschäftsfähig. Uns ist keine Publikation bekannt, in der über Komplikationen der Verfahren (1) oder (2) berichtet wird; von einer vitalen Gefährdung der Patientin bei ambulantem Prozedere auszugehen, ist deshalb nicht nachvollziehbar.
Die mehrtägige Antibiose – initial wohl als perioperati initiiert – hat mit großer Wahrscheinlichkeit die pseudomembranöse Kolitis ausgelöst, die kurz nach der Entlassung eine 2-wöchige stationäre Behandlung erforderlich machte. Bei entsprechender Organisation – vielerorts wird ein PEG-Wechsel auf der Trage des Krankenwagens vorgenommen, um den Patienten umgehend wieder in die Pflegeeinrichtung entlassen zu können – und Flexibilität hätte nach Meinung der Kommission eine Überprüfung der verstopften Sonde und gegebenenfalls ein PEG-Wechsel innerhalb weniger Minuten vorgenommen werden können. Die im vorliegenden Fall durch die stationäre Aufnahme der Krankenkasse bzw. der Versichertengemeinschaft entstandenen unnötigen Kosten waren für die Kommission ohne Bedeutung, sollten von den Kritikern aber mitbedacht werden.
Prof. Dr. med. W. Rösch
Gutachter- und Schlichtungsstelle für ärztliche Behandlungen bei der Landesärztekammer Hessen
Im Vogelsgesang 3
60488 Frankfurt am Main
Phone: 0 69 / 76 60 78
Fax: 0 69 / 76 75 29 41
Email: wolfgang.roesch@online.de